ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNG FÜR AUKTIONEN (AGB-AUKTION)
der auction4you gmbh, Bahnhofstraße 40, 94032 Passau
nachfolgend: auction4you (Stand: 01.05.2020)
1. ALLGEMEINES
1.1. auction4you versteigert selbst oder über Auktionshäuser neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge und Zubehör (nachfolgend für Kraftfahrzeuge und Zubehör: Kfz) im Namen und auf Rechnung eines Verkaufsinteressenten. Jedoch stellt auction4you dem Käufer die Rechnung im eigenen Namen, übernimmt die Abwicklung und zieht die Kaufpreisforderung im eigenen Namen ein. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben und der Ziffer 15.2 hat der Käufer bei der Abwicklung nicht die Möglichkeit den Namen und die Anschrift des Einlieferers zu erfahren.
Dabei tritt auction4you durch den Auktionator immer als Vermittler zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten auf. auction4you oder der Auktionator sind grundsätzlich nicht Eigentümer, Käufer oder Verkäufer der Kfz.
1.2. Die Teilnehmer werden die Leistungen von auction4you nur in der dafür vorgesehenen Weise nutzen.
1.3. auction4you ist jederzeit berechtigt, seine Dienste ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, zu erweitern oder
2. BETEILIGTE
Diese AGB-Auktion regeln die Rechte und Pflichten folgender Beteiligter:
2.1. auction4you als Vermittler
2.2. Teilnehmer als registrierte Nutzer der Verkaufsplattform, dies sind:
Einlieferer als Verkaufsinteressent und Anbieter eines Kfz-Verkaufs
Bieter als Kaufinteressent und Anbieter eines Kfz-Kaufs
2.3. Kaufvertragsparteien, nämlich der Verkäufer und der Käufer:
Verkäufer dessen Kfz nach diesen AGB-Auktion an einen Bieter verkauft wurde
Käufer dessen Gebot nach diesen AGB-Auktion zum Kauf eines Kfz eines Einlieferers führt.
3. GELTUNG DIESER AGB-AUKTION
Diese AGB-Auktion regeln folgende Vertragsverhältnisse und werden wie folgt Bestandteil der Vertragsverhältnisse:
3.1. ERFASSTE VERTRAGSVERHÄLTNISSE
Diese AGB-Auktion gelten für alle oben genannten durch auction4you veranstalteten Auktionen und zwar
– im Verhältnis zwischen auction4you und den Teilnehmern
und
– im Verhältnis zwischen Einlieferer und Bieter
sowie
– im Verhältnis zwischen auction4you und den Kaufvertragsparteien
und
– im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer
3.2. EINBEZIEHUNG DER AGB-AUKTION
Diese AGB-Auktion werden akzeptiert mit der Registrierung als Teilnehmer und durch Abgabe eines Angebotes durch den Einlieferer oder den Bieter.
3.3. ÄNDERUNGEN DER AGB-AUKTION
3.3.1. auction4you kann diese AGB-Auktion jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ändert auction4you die AGB-Auktion, wird auction4you die Änderung auf seiner Internetseite und auf der Auktion den Teilnehmern und Kaufvertragsparteien rechtzeitig bekannt geben.
3.3.2. Die Teilnehmer erklären sich durch die Teilnahme an der Auktion mit der Geltung der geänderten AGB-Auktion einverstanden.
Die Änderung betrifft nur Auktionen, welche im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Änderung noch nicht begonnen haben.
3.3.3. Angebote auf Änderung der AGB-Auktion durch die Teilnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen (§ 126 BGB) Bestätigung durch auction4you.
3.3.4. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der AGB-Auktion, ist er von der Teilnahme an Auktionen ausgeschlossen.
3.4. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG DIESER AGB-AUKTION
Die Nutzung der Verkaufsplattform, die Vermittlung zwischen auction4you und Teilnehmern sowie die Kaufverträge werden ausschließlich zu diesen AGB-Auktion geschlossen und durchgeführt. Insofern widerspricht auction4you der Geltung jeglicher entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
auction4you erklärt hiermit, dass auction4you unter keinen Umständen Verträge abschließen oder vermitteln will, sofern diese AGB-Auktion nicht gelten.
Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt ein Verhalten von auction4you oder Dritten hinsichtlich der Einbeziehung dieser AGB-Auktion für Teilnehmer oder Kaufvertragsparteien so auszulegen sein, dass auction4you Verträge auch ohne Einbeziehung der AGB-Auktion abschließen oder vermitteln will, so erklärt auction4you für diesen Fall bereits jetzt, dass dies nicht der Fall ist und auction4you im Zweifel einen solchen Vertrag ohne Einbeziehung der AGB-Auktion nicht schließen will. Diese Zweifel bestehen daher schon dann, wenn auction4you nicht schriftlich bestätigt, dass der Vertrag in diesem besonderen Fall auch ohne Geltung der AGB-Auktion geschlossen bzw. vermittelt werden soll.
auction4you erklärt hiermit, dass es auf Seiten von auction4you keine Beschäftigten oder sonstigen Vertreter existieren, welche befugt wären, von der Einbeziehung der AGB-Auktion Ausnahmen zu machen. Es wird im Sinne einer Auslegungsregel daher erklärt, dass auction4you im Zweifel auf den Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrages verzichtet, wenn die AGB-Auktion nicht gelten.
4. REGISTRIERUNG
Vor der Nutzung der Verkaufsplattform und der Teilnahme an einer Auktion müssen sich Interessenten als Teilnehmer registrieren. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Registrierung wird erst wirksam, wenn auction4you die Anmeldung annimmt und ausdrücklich die Zulassung zur Teilnahme erklärt, i.d.R. per E-Mail oder schriftlich.
4.1. EXKLUSIVITÄT FÜR UNTERNEHMER
Zur Registrierung zugelassen sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also Personen, welche in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
4.2. AUSSCHLUSS FÜR VERBRAUCHER
Von der Registrierung ausgeschlossen sind Personen, die nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also Personen, die nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
4.3. REGISTRIERUNGSWEGE
Die Registrierung erfolgt entweder online über die auction4you Homepage oder schriftlich bei der auction4you gmbh.
4.4. PRÜFUNG DER REGISTRIERUNGSVORAUSSETZUNGEN
auction4you ist zu einer Prüfung der Registrierungsvoraussetzungen nicht verpflichtet, behält sich jedoch das Recht vor, von Interessenten geeignete Nachweise zu fordern; insbesondere einen geeigneten Nachweis für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zu fordern.
4.5. WAHRHEITSGEMÄßE VOLLSTÄNDIGE ANGABEN
Interessenten müssen gegenüber auction4you die für die Registrierung abgefragten Informationen und Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen. Dies gilt besonders für das Handeln in gewerblicher oder selbständiger Berufsausübung und für die bestehenden Vertretungsverhältnisse bei den Teilnehmern.
Registrierte Teilnehmer müssen Änderungen der bei der Registrierung erfragten Daten in eigener Verantwortung auf dem neuesten Stand halten; dies gilt insbesondere für geänderte Vertretungsverhältnisse.
4.6. ENTZUG DER REGISTRIERUNG
Die Registrierung kann den Teilnehmern durch auction4you jederzeit ohne Angabe von Gründen entzogen werden, wobei laufende Auktionen und abgeschlossene Auktionen hiervon nicht betroffen sind.
Verstößt der Teilnehmer gegen diese AGB-Auktion oder werden sonst Rechte von auction4you oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Verkaufsplattform verletzt, so kann auction4you den Teilnehmer auch von laufenden Auktionen ausschließen. auction4you wird hiervon insbesondere Gebrauch machen, wenn ein Teilnehmer
– nach Ziffer 4 falsche Angaben macht bzw. falsche Angaben nicht
unverzüglich korrigiert
– der Geltung der AGB-Auktion widerspricht oder diese in sonstiger Weise nicht akzeptiert,
– in sonstiger Weise gegen diese AGB-Auktion verstößt,
– seinen Leistungspflichten gegenüber auction4you, anderen Teilnehmern
oder den Kaufvertragspflichten nicht nachkommt
4.7. ABMELDUNG DURCH TEILNEHMER
Die Teilnehmer können sich jederzeit durch schriftliche Mitteilung an auction4you gmbh mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab Eingang der Abmeldung von der Registrierung abmelden.
Auf laufende Auktionen hat die Abmeldung keine Auswirkung, auch wenn bisher keine Gebote abgegeben wurden. Insbesondere berechtigt die Kündigung den Benutzer nicht zur vorzeitigen Beendigung einer Auktion, zur Rücknahme eines Angebots als Verkäufer oder eines Gebots als Käufer.
5. BEDINGUNGEN FÜR EINLIEFERER
Die Einlieferung erfolgt zu den folgenden Bedingungen des Vermittlungsvertrages:
5.1. VERFÜGUNGSBEFUGNIS ÜBER DIE KFZ
Die Teilnehmer dürfen nur solche Kfz einstellen, welche frei von Rechten Dritter sind und über die der Teilnehmer rechtlich frei verfügen darf und tatsächlich verfügen kann. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, sonstige Rechte Dritter.
5.2. WERBEVERBOT / STRAFBARKEIT / SITTENWIDRIGKEIT
Die Teilnehmer dürfen durch die Einstellung der Kfz keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, keine Straftatbestände verwirklichen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Sie dürfen nicht Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte anderer verletzen.
5.3. MINDESTANGABEN
Die Einlieferer müssen bei der Einstellung die angebotenen Waren richtig und vollständig hinsichtlich aller verkehrswesentlichen Eigenschaften beschreiben und dabei insbesondere folgende Mindestangaben machen:
– Fahrzeugidentifizierungsnummer
– Hersteller und Modell
– Beschreibung des Zustandes zum Zeitpunkt der Einstellung
– Unfallschäden und sonstige Schäden oder Mängel
– Ausstattung und Zubehör
– Standort zur Abholung
– Mindestpreis
– Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten
– Baujahr und Modelljahr
– Erstzulassungsdatum
– Laufleistung
– Fahrzeugherkunft
– Anzahl der Vorbesitzer, soweit bekannt
– Angaben zur Fahrtüchtigkeit/Rollfähigkeit
– Kraftstoffinhalt
Diese Auflistung entbindet den Einlieferer jedoch nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Überprüfung, ob auch tatsächlich alle wert erhöhenden und wert mindernden verkehrswesentlichen Eigenschaften des Kfz richtig und vollständig aufgeführt sind.
Die Einlieferer müssen die angebotenen Waren gemäß des standardisierten auction4you Ampelsystems, siehe Ampelsystem zur Reklamations- und Haftungsregelung, einstufen.
auction4you prüft die Beschreibung und Angabe weder auf Richtigkeit, noch auf Vollständigkeit noch auf Plausibilität. Insofern ist auction4you nur für die richtige Übernahme der Beschreibung des Einlieferers verantwortlich, nicht aber für deren Inhalt.
5.4. BEREITHALTEPFLICHT DES EINLIEFERERS
Der Einlieferer hat sämtliche Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeugpapiere, insbesondere die folgenden: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1, den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Abmeldebescheinigung, EU-Certificate of Conformity (COC Dokument), Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung, Serviceheft, Betriebsanleitung, Garantieunterlagen (sofern eine Garantie besteht) so bereit zu halten, dass diese dem Käufer unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags übergeben werden können.
Bei nicht vorliegenden Dokumenten sichert der Einlieferer zu, diese spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen ab Verkauf an auction4you zu übergeben. Verlangen der Käufer oder auction4you die Übergabe der fehlenden Dokumente ab dem 22. Kalendertag, so hat der Einlieferer die fehlenden Dokumente innerhalb einer Nachlieferfrist von 24 Stunden an auction4you zu übergeben. Werden die Dokumente nicht fristgerecht übergeben, können der Käufer oder auction4you vom Kauf zurücktreten
5.5. GARANTIEVERSPRECHEN DER EINLIEFERER
Der Einlieferer gibt gegenüber auction4you ein selbständiges Garantieversprechen nach §§ 434 und 435 BGB ab, dass alle unter 5. gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Einstellung und noch bei Beginn der Auktion richtig und vollständig sind und zwar in der Weise, dass es auf ein Verschulden des Einlieferers oder ihm zurechenbares Verschulden nicht ankommt.
5.6. FREISTELLUNG
Der Einlieferer ist verpflichtet, auction4you von allen Forderungen und Kosten freizustellen, die aufgrund einer Verletzung der in Ziffer 5.1. – 5.5. genannten Verpflichtungen durch den Einlieferer gegenüber auction4you geltend gemacht werden.
5.7. ÜBERPRÜFUNG DER DATEN UND ERTEILUNG DES AUFTRAGS DURCH EINLIEFERER
Der Einlieferer ist verpflichtet, die Richtigkeit der von auction4you übernommenen Angaben zu seinen Kfz im Auktionskatalog und auf den Verkaufsplattformen vor der Auktion zu überprüfen und Fehler unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, Abweichungen zu den von ihm nach 5.3 gemachten Mindestangaben mitzuteilen.
Teilt der Einlieferer nicht vor Beginn der Auktion Änderungswünsche mit, gelten die Daten als akzeptiert und der Auftrag zur Durchführung der Auktion als erteilt.
5.8. ABTRETUNG VON VERKÄUFERRECHTEN UND –ANSPRÜCHEN
5.8.1. Der Einlieferer tritt auction4you schon jetzt im Voraus alle Rechte aus einem zwischen dem Einlieferer und einem Bieter geschlossenen Kaufvertrag zur Einziehung und Geltendmachung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen von auction4you ab.
5.8.2. Zeitlich nachfolgend gewährt auction4you dem Einlieferer einen Anspruch auf Zahlung des durch auction4you tatsächlich vom Bieter/Käufer bzw. von einem Händlerfinanzierer vereinnahmten Betrages abzüglich aller Entgelte, Gebühren, Preise, Kosten oder sonstigen Forderungen, die auction4you entweder gegen den Einlieferer/Verkäufer oder gegen den Bieter/Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer hat.
5.9. BEVOLLMÄCHTIGUNG
Der Einlieferer bevollmächtigt auction4you zur Übergabe und Übereignung des verkauften Kfz nebst Zubehör, Papieren und Schlüsseln an den Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer, ohne dass auction4you hierzu verpflichtet wäre.
6. ENTGELTE
Für die Nutzung der Auktions- und Verkaufsplattformen fallen Entgelte und Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von auction4you an.
6.1. EINSICHT IN DIE PREISLISTE
Die Preisliste kann unter der auction4you Homepage, im Auktionskatalog und in den Auktionshäusern eingesehen werden.
6.2. REDUZIERUNG DER ENTGELTE
auction4you ist berechtigt, die in der Preisliste enthaltenen Entgelte vor und während einer laufenden Auktion zu reduzieren. Im Fall einer laufenden Auktion informiert auction4you in angemessener Weise über die Reduzierung.
6.3. ENTGELTE BEI NICHT DURCHGEFÜHRTEN AUKTIONEN
Wird eine Auktion aus Gründen, welche der Einlieferer zu vertreten hat, insbesondere wegen eines Verstoßes des Einlieferers gegen diese AGB-Auktion oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, nicht durchgeführt oder eine laufende Auktion abgebrochen, so hat der Einlieferer dennoch das in der Preisliste genannte Entgelt oder Gebühren zu zahlen.
6.4. ENTGELT BEI NICHT DURCHGEFÜHRTEN KAUFVERTRÄGEN
Wird ein geschlossener Kaufvertrag aus einem von einem Teilnehmer zu vertretenden Grund nicht durchgeführt (z.B. wegen Nichtigkeit, Anfechtung, Nichterfüllung oder Rückabwicklung), insbesondere auf Grund eines Verstoßes gegen diese AGB-Auktion oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, so hat dieser Teilnehmer dennoch die in der Preisliste genannte Entgelt oder Gebühren zu zahlen so zu zahlen, als wäre der Kauf erfolgreich zu Stande gekommen.
7. AUKTIONSWÄHRUNG / ENTGELTWÄHRUNG
Die Auktions- und Entgeltwährung ist der Euro.
8. MEHRWERTSTEUERREGELUNG
8.1. REGELBESTEUERUNG
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise, zuzüglich die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Bei Verkäufen aus dem Ausland oder ins Ausland können sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer und anderer zwingender steuerlicher Regelungen Abweichungen ergeben.
8.1.1. Käufer aus dem EU-Ausland müssen bei Registrierung ihre gültige Ust-ID-Nummer vorlegen. Nach dem Kauf müssen sie bestätigen, dass das Kfz aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt wird. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages berechnet. Diese Kaution wird beim Vorlegen des im Bestimmungsland abgestempelten Transportscheins (CMR) zurückerstattet. Sofern für den Transport eine von und durch auction4you autorisierte Transportfirma genutzt wird, kann die Mehrwertsteuer vom Bruttopreis in Abzug gebracht und eine Nettorechnung ausgestellt werden.
8.1.2. Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland sind grundsätzlich zur Zahlung des Kaufpreises und aller Gebühren inklusive der Mehrwertsteuer verpflichtet. Nach Erbringung des Nachweises, dass das Kfz aus der EU ausgeführt wurde und den Zollprozess durchlaufen hat, wird auction4you die Mehrwertsteuer erstatten. Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage der Ausfuhrerklärung des Grenzzollamtes der EU mit Vermerk über die Ausfuhr.
8.2. DIFFERENZBESTEUERUNG
Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen sind sämtlich Preise Endpreise, soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart. Es fallen zusätzlich Entgelte und Gebühren entsprechend der Preisliste an.
8.2.1. auction4you, Verkäufer und Käufer gehen davon aus, dass nach § 25 a UStG keine Mehrwertsteuer auszuweisen ist und somit auch nicht von auction4you ausgewiesen wird.
8.2.2. auction4you, Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass sich der zu zahlende Kaufpreis um die im Zeitpunkt der Umsatzsteuer-Nachforderung zu entrichtenden Mehrwertsteuer erhöht, sollte entgegen der in 8.2.1 genannten Annahme doch Mehrwertsteuer zu entrichten sein.
9. VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Nachfolgende Regelungen bestimmen für die Teilnehmer und Vertragsparteien den Ablauf der Auktion, wechselseitige Rechte und Pflichten sowie das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Diese Regelungen sollen den Ablauf der Versteigerungen effektiv gestalten, schnell Gewissheit über die Wirksamkeit des Kaufs herbeiführen und möglichst schnell Rechtssicherheit über Reklamationen schaffen. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen auszulegen.
9.1. GELTUNG DER ANLAGE „Ampelsystem“ REKLAMATIONS- UND HAFTUNGSREGELUNG“
Für den praktischen Ablauf der Auktionen und die Vorgehensweise bei Reklamationen wird auf die dieser AGB-Auktionen beigefügte Anlage „Grundsätze zur Reklamations- und Haftungsregelung“ verwiesen. Dies gilt besonders für das dort geregelte Handelssystem und für die Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer.
Soweit die Anlage „Grundsätze zur Reklamation- und Haftungsregelung“ im Einzelfall im Widerspruch zu dieser AGB-Auktion stehen sollte, gilt der Wortlaut der AGB-Auktion gegenüber der Anlage als vorrangig und rechtlich maßgebend.
9.2. INFORMATIONSPFLICHTEN DER TEILNEHMER VOR DER AUKTION
Die Teilnehmer müssen sich vor jeder Auktion über die aktuellen AGB-Auktion und Preislisten für Entgelte und Gebühren für Einlieferer, Bieter, Verkäufer und Käufer innerhalb von 24 Stunden vor dem vorgesehenen Auktionsbeginn informieren.
Die Beschreibungen auf der Onlineplattform oder im Katalog sind keine zugesicherten Eigenschaften oder Eigenschaftsvereinbarungen. Dies gilt insbesondere für alle Angaben über Ursprung, Zustand, Alter und Echtheit, die grundsätzlich nicht als Zusicherung oder Garantie anzusehen sind. Gebrauchte Kfz können dem Alter bzw. dem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen aufweisen.
9.3. PFLICHTEN DES EINLIEFERERS VOR DER AUKTION
Der Einlieferer übergibt das zu versteigernde Kfz samt aller Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere und Zubehör spätestens drei Tage vor dem Auktionstermin an auction4you.
Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung zu dem von auction4you benannten Lagerort trägt der Einlieferer. Bei verspäteter oder unvollständiger Übergabe ist auction4you berechtigt, eine Verspätungsgebühr entsprechend der jeweils geltenden Preisliste zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9.4. ABLAUF DER AUKTION
9.4.1. Neben der Registrierung als Nutzer der Verkaufsplattform muss sich jeder Interessent für eine Teilnahme an einer Auktion für diese einzelne Auktion registrieren lassen. Diese Auktionsregistrierung kann über die Internetseite von auction4you, schriftlich oder vor Ort geschehen. Der für die Auktion registrierte Teilnehmer erhält entweder über die Internetseite von auction4you oder vor Ort oder auf rechtzeitige schriftliche Anforderung einen Auktionskatalog. Der Auktionskatalog enthält die Bieternummer des Teilnehmers.
9.4.2. auction4you gibt am Auktionstag ausreichend Gelegenheit, die Kfz zu besichtigen.
9.4.3. Die zum Kfz im Katalog oder vor Ort bei der Auktion gemachten Angaben entlasten den Bieter oder Käufer nicht von der Besichtigung des Kfz.
Dies gilt auch für Bieter, die nicht vor Ort anwesend sind, sondern Gebote per Telefon, Fax, CarLife oder andere Fernkommunikationsmittel abgeben. Diese tragen insofern das Risiko, dass sie bei einer Besichtigung offensichtliche Mängel nicht erkennen können; auction4you empfiehlt deshalb jedem Bieter zur Auktion vor Ort zu erscheinen.
9.4.4. Bei Besichtigung offensichtliche, für jedermann erkennbare Abweichungen des Ist-Zustandes von der Katalogbeschreibung gelten als genehmigt und rechtfertigen keine Reklamationen.
9.4.5. Zur Auktion kommende Kfz werden in der Reihenfolge ihrer Listung im Auktionskatalog einzeln ausgerufen und versteigert. Der Auktionator darf die Reihenfolge verändern und auch nicht im Auktionskatalog aufgeführte Kfz zur Auktion bringen.
9.4.6. Die vom Einlieferer gemachten Angaben zum Kfz werden auf der Auktion in geeigneter Weise visuell dargestellt, insbesondere im Auktionskatalog. Erkannte Abweichungen zu den Angaben im Auktionskatalog werden in deutlich und in geeigneter Weise auf der Auktion angegeben, insbesondere durch gelbes Licht im Ampelsystem gemäß den Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ von auction4you. Stellt der Auktionator während der Auktion Abweichungen zu der Fahrzeugbeschreibung in dem Auktionskatalog fest, wird er auf diese per Ampelsystem oder durch Ansage hinweisen.
9.4.7. Die Gebotsschritte (z.B. 100, 200 EURO) werden vor jeder einzelnen Auktion vom Auktionator bekannt gegeben.
9.4.8. Die Gebotsabgabe ist nur in dem hier beschreiben Verfahren möglich und ansonsten unwirksam. Durch ein Gebot wird ein verbindliches Angebot zum Kauf des Kfz abgegeben.
Der Auktionator ist berechtigt, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auktionator kann nach diesen AGB unwirksame Gebote, z.B. Gebote unter Vorbehalt, berücksichtigen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, sofern der Einlieferer einwilligt.
9.4.9. Der Auktionator ruft zu Beginn der Auktion und nach jedem abgegebenen Gebot zur Abgabe von Geboten auf. Der Zuschlag wird dem Bieter erteilt, dessen Gebot nach dreimaligem Gebotsaufruf das höchste Gebot ist und den vom Einlieferer gewünschten Mindestpreis erreicht. Ein Anspruch des Höchstbietenden auf Zuschlag besteht jedoch nicht. Unverzüglich nach dem Zuschlag hat der Käufer seine Kundenummer zu zeigen, die sich auf dem Auktionskatalog befindet.
9.4.10. Liegt das Höchstgebot unter dem von dem Einlieferer festgelegten Mindestpreis, kann der Auktionator dieses Gebot unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers annehmen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. In diesem Fall erklärt der Auktionator dem Bieter die Annahme unter Vorbehalt. Wird die Zustimmung innerhalb von 24 Stunden durch den Einlieferer oder durch auction4you gegenüber dem Bieter erteilt, kommt der Kaufvertrag zu Stande. Für diesen Zeitraum ist der Bieter, dessen Gebot unter dem Mindestpreis lag, an sein letztes Gebot gebunden.
9.4.11. Durch den Zuschlag wird ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Bieter geschlossen, wobei die Kaufpreisforderung des Einlieferers gegen den Käufer an auction4you abgetreten wird. auction4you ist durch den Einlieferer bevollmächtigt, vertragliche und gesetzliche Ansprüche gegen den Käufer geltend zu machen.
9.5. INHALT DES VERKAUFSANGEBOTES
Das Kfz wird von dem Einlieferer grundsätzlich in dem Zustand angeboten, in dem es sich im Zeitpunkt des Zuschlags befindet und unter Berücksichtigung der auction4you Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“.
Soweit nicht ausdrücklich ein Vorhandensein einer Eigenschaft in der Weise zugesichert wurde, dass der Einlieferer gegenüber den Bietern verschuldensunabhängig im Wege eines selbständigen Garantieversprechens für Eigenschaften nach § 434 und 435 BGB einstehen will, begründen fehlende Kleinteile und Zubehör ebenso wie von der Beschreibung nicht erfasste Kleinschäden sowie sonstige nach der Verkehrsanschauung objektiv wert mindernden Eigenschaften keine Mängel im Rechtssinne und führen nicht zu Ansprüchen oder sonstigen Rechten der Bieter und Käufer. Dies gilt jedoch nur, sofern die wertmindern Abweichungen eines einzelnen Mangels einen Wert von 300,- EUR netto nicht überschreiten. Maßgeblich ist der ortsübliche Händlerselbstkostenpreis zum Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge.
Stellt die Abweichung das der allgemeinen Verkehrsauffassung im Vergleich zur Beschreibung in der Einstellung eine Werterhöhung dar, so stellt dies keinen Mangel dar, sofern es sich nicht um eine Abweichung handelt, die eine Falschlieferung darstellen würde.
Besteht zwischen den Kaufvertragsparteien Uneinigkeit über Art und Höhe der wert mindernden Abweichung, so beauftragt auction4you im Namen und auf Rechnung des Käufers einen gerichtlich vereidigten Sachverständigten für Kfz mit der Begutachtung des Kfz, ob im o.g. Sinne eine Wertminderung um mehr als 300,- EUR netto bzw. 5% des Kaufpreises vorliegt. Das Gutachten ist für die Kaufvertragsparteien bindend, es sei denn der Sachverständige gibt grob fahrlässig oder vorsätzlich ein falsches Gutachten ab.
9.6. VERBOTENE HANDLUNGEN DES TEILNEHMERS WÄHREND DER AUKTION
9.6.1. Dem Einlieferer ist es untersagt, während einer laufenden Auktion den Teilnehmern vergleichbare Kfz auf anderem Wege als durch eine weitere Auktion anzubieten.
9.6.2. Dem Einlieferer ist es untersagt, eingestellte Kfz bis zur endgültigen Beendigung der Auktion Dritten anderweitig zum Kauf anzubieten oder in anderer Weise sachenrechtlich über das Kfz zu verfügen.
9.6.3. Dem Einlieferer ist es untersagt, selbst oder durch Dritte Gebote auf eigene Angebote abzugeben.
9.7. INHALT DES ANKAUFSGEBOTES DES BIETERS
Bei der Abgabe eines Gebotes in einer bestimmten Höhe berücksichtigt der Bieter, dass das Kfz in der eingestellten Beschreibung nur informatorisch beschrieben ist und das Kfz nach Ziffer 9.5 in dem Zustand angeboten wird, in dem es sich im Zeitpunkt des Zuschlags befindet, das Kfz also nach der Ziffer 9.5 von der Beschreibung in der Einstellung des Kfz im objektiven Wert abweichen darf. Außerdem berücksichtigt der Bieter die auction4you Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“.
9.8. GLEICHHOHE GEBOTE
Liegen zum Auktionsende mehrere Gebote in gleicher Höhe vor, gilt derjenige Teilnehmer als Höchstbietender, der zuerst das Höchstgebot abgegeben hat. Sind beide Gebote gleichzeitig abgegeben worden, obliegt die Bestimmung des Höchstbietenden dem Auktionator.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nochmals aufzurufen.
10. DIE ABWICKLUNG DES KAUFS
10.1. FÄLLIGKEIT DES KAUFPREISES
Der Kaufpreis ist mit Zuschlag fällig.
10.2. ZAHLUNGSARTEN
Folgende Zahlungsarten sind zugelassen:
– Überweisung bzw. Eil-Überweisung
– Bareinzahlung bei unserer Hausbank
– Barzahlung ist nicht zugelassen.
10.3. ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN
10.3.1. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
10.3.2. Die Übermittlung der elektronischen Rechnung erfolgt an die hinterlegte eMail-Adresse und ist auf auction4you Website im Kundenbereich aufrufbar.
10.3.3. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung in Papierformat ausgedruckt werden darf; das Papierformat aber nicht als Beleg im steuerrechtlichen Sinne gilt.
10.3.4. Die in elektronischer Form übermittelte Rechnung ist wie eine Rechnung in Papierformat zehn Jahre aufzubewahren.
10.4. KAUFLISTE UND RECHNUNG
Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags die erforderlichen Eintragungen in die Kaufliste zu vorzunehmen und die Rechnung von auction4you entgegenzunehmen.
10.5. ZAHLUNGSVERZUG
Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch auction4you bedarf.
10.6. ÜBERGABE UND ZURÜCKBEHALTUNG
auction4you stellt dem Käufer das Kfz nach vollständiger und unwiderruflicher Bezahlung zur Übergabe bereit und fordert den Käufer zur Übernahme auf. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug zunächst in jedem Fall zu übernehmen, auch wenn er Gegenrechte geltend macht oder machen will.
auction4you behält sich bis zur vollständigen Zahlung von Kaufpreis samt Entgelten und Gebühren ein Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugpapieren vor.
Eventuelle Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Exportgebühren oder Bankgebühren gehen, soweit nichts anderes vereinbart, zulasten des Käufers.
10.7. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
10.7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aller Kfz inklusive aller Gebühren und zusätzlichen Kosten vor. Teilzahlungen sind nicht möglich. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
10.7.2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
10.7.3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
10.7.4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 10.6.2 und 10.6.3 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
10.7.5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
10.7.6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
10.7.7. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
10.7.8. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
10.7.9. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. Hiervon abweichend geht das Eigentum an der Vorbehaltsware im Falle einer Einkaufsfinanzierung, nach vollständiger Zahlung der Ware, auf den Händlereinkaufsfinanzierer des Käufers über.
10.8. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEITEN DES KÄUFERS
10.8.1. Der Käufer hat nach der Zuschlagserteilung das Kfz sofort einer Untersuchung auf Mängel zu unterziehen. Dies gilt auch für Bieter, die nicht vor Ort anwesend sind, sondern Gebote per Telefon, Fax oder andere Fernkommunikationsmittel abgeben.
10.8.2. Mängel müssen sofort nach Zuschlagserteilung und unter Berücksichtigung der auction4you Deutschland Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ gegenüber auction4you schriftlich gerügt werden. Solche Mängel oder Falschangaben, die nur anhand der Fahrzeugpapiere zu erkennen sind, müssen unverzüglich nach Erhalt der Fahrzeugpapiere gegenüber auction4you gerügt werden. Spätere Rügen können nicht berücksichtigt werden.
11. LAGERUNG
11.1. KOSTEN FÜR LAGERUNG
Im Falle der Lagerung von Kfz durch auction4you erfolgt diese zu den aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmenden finanziellen Konditionen.
11.2. PFLICHT ZUR ABHOLUNG
Ist das Kfz nicht beim Einlieferer, sondern bei auction4you oder auf Kosten von auction4you eingelagert, so ist der Käufer verpflichtet, unmittelbar nach Bereitstellung auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen. Nimmt der Käufer die ersteigerte Ware nicht innerhalb einer Frist von 2 Werktagen ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug.
Bei verspäteter Abholung ist auction4you berechtigt, eine zusätzliche Lagerungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu erheben.
Endet eine Auktion ohne Zustandekommen eines Kaufvertrags und ist das Kfz bei auction4you untergebracht, so ist der Einlieferer verpflichtet, das Kfz spätestens innerhalb von 2 Werktagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen.
Dies gilt nicht, soweit das Kfz unverzüglich erneut zur Auktion eingestellt wird.
Bei verspäteter Abholung ist auction4you berechtigt, zusätzliche Lagerungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu erheben.
11.3. HINWEIS AUF LAGERRISIKEN
Von auction4you eingelagerte Kfz werden ohne besondere Vereinbarung unter freiem Himmel abgestellt. Dem Auftraggeber der Einlagerung ist daher bewusst, dass eine ausreichender Schutz gegen Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, Diebstahl und Sachbeschädigung nicht gegeben ist. Eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibet hiervon unberührt.
12. TRANSPORT
12.1. Ersteigerte Fahrzeuge/Zubehör sind vom Käufer, nicht versteigerte Fahrzeuge/Zubehör sind vom Einlieferer grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen, soweit nichts anderes vereinbart.
12.2. Auslieferungen von Fahrzeugen/Zubehör durch auction4you oder ein beauftragtes Unternehmen an den Käufer werden grundsätzlich nur auf Kosten und Risiko des Käufers und aufgrund gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
13. ABWICKLUNG DER ZAHLUNG VON ENTGELTEN UND GEBÜHREN AN AUCTION4YOU
13.1. BEKANNTGABE DER PREISLISTE
Die von den Teilnehmern zu zahlenden Entgelte und Gebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, welche auf der auction4you Homepage, im Auktionskatalog und in den Auktionshäusern bekannt gegeben wird.
13.2. ÄNDERUNGEN DER PREISLISTE
auction4you kann die Preisliste ohne Ankündigung ändern. Die Teilnehmer und Kaufvertragsparteien müssen sich jeweils vor der Inanspruchnahme von Leistung durch auction4you über die aktuelle Preisliste informieren.
13.3. FÄLLIGKEIT
Die Gebühren und Provisionen sind, soweit sich aus Preisliste oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt, mit Erteilung des Zuschlags sofort zur Zahlung fällig.
13.4. ZAHLUNGSVERZUG
Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch auction4you bedarf. auction4you behält sich vor, im Namen des Verkäufers von dem Kaufvertrag wegen Zahlungsverzuges zurückzutreten, falls nicht die Zahlung innerhalb von 7 Tagen gerechnet ab dem Eingang der Rechnung bei dem Käufer erfolgt. auction4you behält sich das Recht vor, nicht vollständig oder nicht bezahlte Kfz erneut zu verkaufen. Eventuelle Mindererlöse gehen dabei zu Lasten des säumigen Käufers.
13.5. ZAHLUNGSART / VERECHNUNG
Die Zahlung durch auction4you an den Verkäufer erfolgt erst nach vollständiger, unwiderruflicher Bezahlung des Kaufpreises samt aller Gebühren und Entgelte durch den Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer an auction4you.
Die Zahlung durch auction4you an den Verkäufer erfolgt ausschließlich bargeldlos, aufgrund Rechnungsstellung seitens des Einlieferers, durch Überweisung. auction4you ist berechtigt, nach Ziffer 10.3 im eigenen Namen vereinnahmte Beträge mit eigenen Forderungen gegenüber den Teilnehmern oder Kaufvertragsparteien zu verrechnen. Die Auszahlung erfolgt daher durch auction4you nach Abzug aller aus der betreffenden Auktion herrührenden Forderungen.
Mehrkosten, die durch vom Teilnehmer zu vertretende erfolglose Zahlungsversuche entstehen (z.B. Rückbuchungen), sind vom Teilnehmer zu tragen.
13.6. AUFRECHNUNG DURCH TEILNEHMER BZW. KAUFVERTRAGSPARTEIEN GEGENÜBER AUCTION4YOU
Die Aufrechnung gegenüber auction4you durch Teilnehmer oder Kaufvertragsparteien mit eigenen Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder zwischen auction4you und dem Teilnehmer bzw. der Kaufvertragspartei unstreitig ist.
14. HAFTUNGSREGELUNGEN / GEFAHRTRAGUNG
14.1. HAFTUNG VON AUCTION4YOU
14.1.1. Soweit Mängel an den Kfz selbst oder sonstige Schäden bei Teilnehmern und Dritten durch die Leistungen von auction4you, insbesondere aufgrund von Nutzung der Onlineplattform und der Auktionshäuser, betroffen sind, gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
14.1.2. auction4you ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Teilnehmer bei der Registrierung und den eingestellten Kfz nicht verantwortlich. Die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Teilnehmer.
14.1.3. auction4you haftet nicht für Bonität und Zahlungswilligkeit der Teilnehmer, da auction4you dies nicht prüft.
14.1.4. Für Schäden aufgrund der Nutzung der Auktionsplattformen von auction4you, insbesondere aufgrund technischer Fehler und verspäteter, fehlerhafter oder unterbliebener Berücksichtigung von Einstellungen und Geboten, haftet auction4you nicht, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
14.1.5. Insbesondere behält sich auction4you die vorübergehende Außerbetriebsetzung vor, insbesondere für Wartungsarbeiten und Updates.
14.1.6. Gegenüber Teilnehmern und Dritten haftet auction4you im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.1.7. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet auction4you für jedes schuldhafte eigene Verhalten sowie das ihrer gesetzlichen Vertreter oder Gehilfen.
14.1.8. Die vorgenannte Beschränkung der Haftung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper, oder im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
14.1.9. Mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ist die Haftung in der Höhe auf die bei Vertragsschluss üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
14.1.10. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
14.2. GEFAHRTRAGUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
14.2.1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs, insbesondere durch die unter Ziffer 11.3 genannten Gründe, nämlich Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, von auction4you nicht zu vertretendem Diebstahl oder nicht zu vertretender Sachbeschädigung trägt auction4you zu keinem Zeitpunkt.
14.2.2. Der Einlieferer oder Verkäufer trägt diese Gefahr grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
14.2.3. Der Bieter oder Käufer trägt diese Gefahr grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
15. DATENSCHUTZ
15.1. auction4you ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen.
15.2. Die Teilnehmer erklären sich insbesondere damit einverstanden, dass Daten an andere Teilnehmer oder Dritte weitergeleitet werden, sofern dies zur Nutzung der Dienste, zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen oder zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter erforderlich ist. auction4you ist jedoch – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben – gegenüber dem Käufer zur Nennung von Namen und Anschrift des Einlieferers nicht verpflichtet, es sei denn der Käufer weist im Einzelfall nach, dass er dieser Informationen im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere zur Geltendmachung von Rechten gegen den Einlieferer (=Verkäufer), ungeachtet der Abwicklung durch die auction4you zwingend bedarf.
15.3. auction4you ist weiter berechtigt, diese Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an andere mit auction4you im Konzernverbund stehende Unternehmen weiterzuleiten.
15.4. Nach Beendigung der Zulassung zu den Verkaufsplattformen von auction4you und nach vollständiger Abwicklung aller im Zusammenhang mit den Auktionsplattformen bestehenden Rechtsverhältnisse hat der Teilnehmer Anspruch auf Löschung seiner gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
16. SPRACH-, RECHTS- UND GERICHTSSTANDSWAHL, SALVATORISCHE KLAUSEL
16.1. Die Auktions- und Vertragssprache ist Deutsch. Sofern daneben auch Texte (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Korrespondenz) in anderen Sprachen verwendet werden, dienen diese nur der Information; im Zweifelsfall findet die deutsche Fassung Anwendung.
16.2. Auf die zwischen dem Versteigerer und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.3. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von auction4you, dies ist derzeit D-94032 Passau. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Verkäufer keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat.
16.4. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.
ALLGEMEINE BEDINGUNG FÜR DIREKTVERKÄUFE (AGB-DIREKT)
der auction4you gmbh, Bahnhofstraße 40, 94032 Passau
nachfolgend: auction4you (Stand: 01.05.2020)
1. ALLGEMEINES
1.1. auction4you vermittelt zwischen Käufern und Verkäufern den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Zubehör (nachfolgend für Kraftfahrzeuge und Zubehör: Kfz) per Direktverkauf zu den nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenstand des Direktverkaufs können auch Fahrzeuge aus laufender Flotte sein, also solche Kfz, die während oder nach dem Direktverkauf noch aufgrund Miete, Leasing, schwebende Inzahlungnahmen o. ä. im laufenden Einsatz sind und erst später verfügbar werden (nachfolgend: Vorverkaufsfahrzeuge). auction4you übernimmt es hierbei für den Einlieferer, potentielle Käufer anzusprechen, Verkaufsverhandlungen zu führen und Kaufverträge für diesen abzuschließen. Dabei tritt auction4you ausschließlich als Vermittler zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten auf. auction4you ist grundsätzlich nicht Eigentümer, Käufer oder Verkäufer der Kfz. Jedoch stellt auction4you dem Käufer die Rechnung im eigenen Namen, übernimmt die Abwicklung und zieht die Kaufpreisforderung im eigenen Namen ein. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben und der Ziffer 15.2 hat der Käufer bei der Abwicklung nicht die Möglichkeit den Namen und die Anschrift des Einlieferers zu erfahren.
1.2. Die Teilnehmer werden die Leistungen von auction4you nur in der dafür vorgesehenen Weise nutzen.
1.2.1. auction4you ist jederzeit berechtigt, seine Dienste ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, zu erweitern oder einzustellen.
2. BETEILIGTE
Diese AGB-Direkt regeln die Rechte und Pflichten folgender Beteiligter:
2.1. auction4you als Vermittler
2.2. Teilnehmer als registrierte Nutzer der Verkaufsplattform, dies sind:
– Einlieferer als Verkaufsinteressent und Anbieter eines Kfz-Verkaufs
– Bieter als Kaufinteressent und Anbieter eines Kfz-Kaufs
2.3. Kaufvertragsparteien, nämlich der Verkäufer und der Käufer:
– Verkäufer dessen Kfz nach diesen AGB-Direkt an einen Bieter verkauft wurde
– Käufer dessen Gebot nach diesen AGB-Direkt zum Kauf eines Kfz eines Einlieferers führt.
3. GELTUNG DIESER AGB-DIREKT
Diese AGB-Direkt regeln folgende Vertragverhältnisse und werden wie folgt Bestandteil der Vertragsverhältnisse:
3.1. ERFASSTE VERTRAGSVERHÄLTNISSE
Diese AGB-Direkt gelten für alle oben genannten durch auction4you veranstalteten Direktverkäufe und zwar
– im Verhältnis zwischen auction4you und den Teilnehmern/Kaufvertragsparteien sowie
– im Verhältnis zwischen den Teilnehmern/Kaufvertragsparteien untereinander
3.2. EINBEZIEHUNG DER AGB-DIREKT
Diese AGB-Direkt werden akzeptiert sowohl mit der Registrierung als Teilnehmer durch den Einlieferer oder den Bieter, ebenso durch die Einstellung eines Kfz durch den Einlieferer oder durch Abgabe eines Angebotes durch den Bieter.
3.3. ÄNDERUNGEN DER AGB-DIREKT
3.3.1. auction4you kann diese AGB-Direkt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ändert auction4you die AGB-Direkt, wird auction4you die Änderung in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt geben.
3.3.2. Die Teilnehmer erklären sich durch die Teilnahme an Direktverkäufen mit der Geltung der geänderten AGB-Direkt einverstanden. Die Änderung betrifft nur Direktverkäufe, welche im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Änderung noch nicht begonnen haben.
3.3.3. Angebote auf Änderung der AGB-Direkt durch die Teilnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen (§ 126 BGB) Bestätigung durch auction4you.
3.3.4. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der AGB-Direkt, ist er von der Teilnahme an Direktverkäufen ausgeschlossen.
3.4. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG DIESER AGB-DIREKT
Die Nutzung der Verkaufsplattform, die Vermittlung zwischen auction4you und Teilnehmern sowie die Kaufverträge werden ausschließlich zu diesen AGB-Direkt geschlossen und durchgeführt. Insofern widerspricht auction4you der Geltung jeglicher entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. auction4you erklärt hiermit, dass auction4you unter keine Umständen Verträge abschließen oder vermitteln will, sofern diese AGB-Direkt nicht gelten. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt ein Verhalten von auction4you oder Dritten hinsichtlich der Einbeziehung dieser AGB-Direkt für Teilnehmer oder Kaufvertragsparteien so auszulegen sein, dass auction4you Verträge auch ohne Einbeziehung der AGB-Direkt abschließen oder vermitteln will, so erklärt auction4you für diesen Fall bereits jetzt, dass dies nicht der Fall ist und auction4you im Zweifel einen solchen Vertrag ohne Einbeziehung der AGB-Direkt nicht schließen will. Diese Zweifel bestehen daher schon dann, wenn auction4you nicht schriftlich bestätigt, dass der Vertrag in diesem besonderen Fall auch ohne Geltung der AGB-Direkt geschlossen bzw. vermittelt werden soll. auction4you erklärt hiermit, dass es auf Seiten von auction4you keine Beschäftigten oder sonstigen Vertreter existieren, welche befugt wären, von der Einbeziehung der AGB-Direkt Ausnahmen zu machen. Es wird im Sinne einer Auslegungsregel daher erklärt, dass auction4you im Zweifel auf den Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrages verzichtet, wenn die AGB-Direkt nicht gelten.
4. REGISTRIERUNG
Vor der Nutzung der Leistungen von auction4you müssen sich Interessenten als Teilnehmer registrieren. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die Registrierung ist kostenlos. Die Registrierung wird erst wirksam, wenn auction4you die Anmeldung annimmt und ausdrücklich die Zulassung zur Teilnahme erklärt, i.d.R. per E-Mail oder schriftlich.
4.1. EXKLUSIVITÄT FÜR UNTERNEHMER
Zur Registrierung zugelassen sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also Personen, welche in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
4.2. AUSSCHLUSS FÜR VERBRAUCHER Von der Registrierung ausgeschlossen sind Personen, die nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also Personen, die nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
4.3. REGISTRIERUNGSWEGE
Die Registrierung erfolgt entweder online über die Internetseite von auction4you oder schriftlich bei der auction4you gmbh.
4.4. PRÜFUNG DER REGISTRIERUNGSVORAUSSETZUNGEN
auction4you ist zu einer Prüfung der Registrierungsvoraussetzungen nicht verpflichtet, behält sich jedoch das Recht vor, von Interessenten geeignete Nachweise zu fordern; insbesondere einen geeigneten Nachweis für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zu fordern.
4.5. WAHRHEITSGEMÄßE VOLLSTÄNDIGE ANGABEN
Interessenten müssen gegenüber auction4you die für die Registrierung abgefragten Informationen und Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen. Dies gilt besonders für das Handeln in gewerblicher oder selbständiger Berufsausübung und für die bestehenden Vertretungsverhältnisse bei den Teilnehmern. Registrierte Teilnehmer müssen Änderungen der bei der Registrierung erfragten Daten in eigener Verantwortung auf dem neuesten Stand halten; dies gilt insbesondere für geänderte Vertretungsverhältnisse.
4.6. ENTZUG DER REGISTRIERUNG
Die Registrierung kann den Teilnehmern durch auction4you jederzeit ohne Angabe von Gründen entzogen werden, wobei laufende und abgeschlossene Direktverkäufe hiervon nicht betroffen sind. Verstößt der Teilnehmer gegen diese AGB-Direkt oder werden sonst Rechte von auction4you oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Verkaufsplattform verletzt, so kann auction4you den Teilnehmer auch von laufenden Direktverkäufen ausschließen. auction4you wird hiervon insbesondere Gebrauch machen, wenn ein Teilnehmer -nach Ziffer 4 falsche Angaben macht bzw. falsche Angaben nicht unverzüglich korrigiert -der Geltung der AGB-Direkt widerspricht oder diese in sonstiger Weise nicht akzeptiert, -in sonstiger Weise gegen diese AGB-Direkt verstößt, -seinen Leistungspflichten gegenüber auction4you, anderen Teilnehmern oder den Kaufvertragspflichten nicht nachkommt
4.7. ABMELDUNG DURCH TEILNEHMER
Die Teilnehmer können sich jederzeit durch schriftliche Mitteilung an auction4you gmbh mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab Eingang der Abmeldung von der Registrierung abmelden. Auf laufende Direktverkäufe hat die Abmeldung keine Auswirkung, auch wenn bisher keine Gebote abgegeben wurden. Insbesondere berechtigt die Kündigung den Benutzer nicht zur vorzeitigen Beendigung eines Direktverkaufs, zur Rücknahme eines Angebots als Verkäufer oder eines Gebots als Käufer.
5. BEDINGUNGEN FÜR EINLIEFERER
Die Einlieferung erfolgt zu den folgenden Bedingungen:
5.1. VERFÜGUNGSBEFUGNIS ÜBER DIE KFZ
Die Teilnehmer dürfen nur solche Kfz einstellen, welche frei von Rechten Dritter sind und über die der Teilnehmer rechtlich frei verfügen darf und tatsächlich verfügen kann. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, sonstige Rechte Dritter. Falls es sich um ein Vorverkaufsfahrzeug handelt, muss der Einlieferer ausdrücklich hierauf hinweisen.
5.2. WERBEVERBOT / STRAFBARKEIT / SITTENWIDRIGKEIT
Die Teilnehmer dürfen durch die Einstellung der Kfz keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, keine Straftatbestände verwirklichen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Sie dürfen nicht Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte anderer verletzen.
5.3. MINDESTANGABEN
Die Einlieferer müssen bei der Einstellung die angebotenen Waren richtig und vollständig hinsichtlich aller verkehrswesentlichen Eigenschaften beschreiben und dabei insbesondere folgende Mindestangaben machen:
– Fahrzeugidentifizierungsnummer
– Hersteller und Modell
– Beschreibung des Zustandes zum Zeitpunkt der Einstellung
– Unfallschäden und sonstige Schäden oder Mängel
– Ausstattung und Zubehör -Standort zur Abholung
– Mindestpreis
– Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten
– Baujahr und Modelljahr
– Erstzulassungsdatum
– Laufleistung
– Fahrzeugherkunft
– Anzahl der Vorbesitzer, soweit bekannt
– Angaben zur Fahrtüchtigkeit/Rollfähigkeit
– Kraftstoffinhalt
Bei Vorverkaufsfahrzeugen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
– Art der derzeitigen Nutzung, z.B. als Leasing- oder Mietfahrzeug
– Zeitpunkt, ab dem das Kfz verfügbar ist
– Zeitpunkt, auf den sich sämtliche vorgenannten Angaben, insbes. Zustand, Schäden und Laufleistung, beziehen
– Diese Auflistung entbindet den Einlieferer jedoch nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Überprüfung, ob auch tatsächlich alle wert erhöhenden und wert mindernden verkehrswesentlichen Eigenschaften des Kfz richtig und vollständig aufgeführt sind. Nur soweit die Geltung des auction4you Ampelsystems zwischen auction4you und Einlieferer gesondert vereinbart ist, müssen Einlieferer die angebotenen Waren außerdem gemäß diesem standardisierten Ampelsystem, siehe Anlage „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“, einstufen. auction4you prüft die Beschreibung und Angabe weder auf Richtigkeit, noch auf Vollständigkeit noch auf Plausibilität. Insofern ist auction4you nur für die richtige Übernahme der Beschreibung des Einlieferers verantwortlich, nicht aber für deren Inhalt.
5.4. BEREITHALTEPFLICHT DES EINLIEFERERS
5.4.1. Der Einlieferer hat sämtliche Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeugpapiere, insbesondere die folgenden: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1, den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Abmeldebescheinigung, EU-Certificate of Conformity (COC Dokument), Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung, Serviceheft, Betriebsanleitung, Garantieunterlagen (sofern eine Garantie besteht) so bereit zu halten, dass diese unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags an auction4you übergeben werden können. Bei Vorverkaufsfahrzeugen sind diese Unterlagen so bereit zu halten, dass sie dem Käufer unmittelbar zu dem in der Auktion mitgeteilten Verfügbarkeitsdatum übergeben werden können.
5.4.2. Bei nicht vorliegenden Dokumenten sichert der Einlieferer zu, diese spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen ab Verkauf an auction4you zu übergeben. Verlangen der Käufer oder auction4you die Übergabe der fehlenden Dokumente ab dem 22. Kalendertag, so hat der Einlieferer die fehlenden Dokumente innerhalb einer Nachlieferfrist von 24 Stunden an auction4you zu übergeben. Werden die Dokumente nicht fristgerecht übergeben, können der Käufer oder auction4you vom Kauf zurücktreten.
5.5. GARANTIEVERSPRECHEN DES EINLIEFERERS
Der Einlieferer gibt gegenüber auction4you ein selbständiges Garantieversprechen nach §§ 434 und 435 BGB ab, dass alle unter Ziffer 5.3 gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Einstellung und noch bei Beginn des Direktverkaufs richtig und vollständig sind und zwar in der Weise, dass es auf ein Verschulden des Einlieferers oder ihm zurechenbares Verschulden nicht ankommt.
5.6. ÜBERPRÜFUNG DER DATEN UND ERTEILUNG DES AUFTRAGS DURCH EINLIEFERER
Der Einlieferer ist verpflichtet, die Richtigkeit der von auction4you übernommenen Angaben zu seinen Kfz auf den Verkaufsplattformen vor dem Direktverkauf zu überprüfen und Fehler unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, Abweichungen zu den von ihm nach 5.3 gemachten Mindestangaben mitzuteilen. Teilt der Einlieferer nicht vor Beginn des Direktverkaufs Änderungswünsche mit, gelten die Daten als akzeptiert und der Auftrag zur Durchführung des Direktverkaufs als erteilt.
5.7. FREISTELLUNG
Der Einlieferer ist verpflichtet, auction4you von allen Forderungen und Kosten freizustellen, die aufgrund einer Verletzung der in Ziffer 5.1. – 5.6. genannten Verpflichtungen durch den Einlieferer gegenüber auction4you geltend gemacht werden.
5.8. ABTRETUNG VON VERKÄUFERRECHTEN UND –ANSPRÜCHEN
5.8.1. Der Einlieferer tritt auction4you schon jetzt im Voraus alle Rechte aus einem zwischen dem Einlieferer und einem Bieter geschlossenen Kaufvertrag zur Einziehung und Geltendmachung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen von auction4you ab.
5.8.2. Zeitlich nachfolgend gewährt auction4you dem Einlieferer einen Anspruch auf Zahlung des durch auction4you tatsächlich vom Bieter/Käufer bzw. von einem Händlerfinanzierer vereinnahmten Betrages abzüglich aller Entgelte, Gebühren, Preise, Kosten oder sonstigen Forderungen, die auction4you entweder gegen den Einlieferer/Verkäufer oder gegen den Bieter/Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer hat.B
5.9. BEVOLLMÄCHTIGUNG
Der Einlieferer bevollmächtigt auction4you zur Übergabe und Übereignung des verkauften Kfz nebst Zubehör, Papieren und Schlüsseln an den Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer, ohne dass auction4you hierzu verpflichtet wäre.
6. ENTGELTE
Für die Nutzung der Direktverkaufsplattformen fallen Entgelte und Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von auction4you an.
6.1. EINSICHT IN DIE PREISLISTE Die Preisliste kann unter der auction4you Homepage eingesehen werden.
6.2. ENTGELTE BEI NICHT DURCHGEFÜHRTEN DIREKTVERKÄUFEN
Wird ein Direktverkauf aus Gründen, welche der Einlieferer zu vertreten hat, insbesondere wegen eines Verstoßes des Einlieferers gegen diese AGB-Direkt oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, nicht durchgeführt oder ein laufender Direktverkauf abgebrochen, so hat der Einlieferer dennoch die in der Preisliste genannten Entgelte oder Gebühren zu zahlen.
Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
6.3. ENTGELT BEI NICHT DURCHGEFÜHRTEN KAUFVERTRÄGEN
Wird ein geschlossener Kaufvertrag aus einem von einem Teilnehmer zu vertretenden Grund nicht durchgeführt (z.B. wegen Nichtigkeit, Anfechtung, Nichterfüllung oder Rückabwicklung), insbesondere auf Grund eines Verstoßes gegen diese AGB-Direkt oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, so hat dieser Teilnehmer dennoch die in der Preisliste genannte Entgelt oder Gebühren so zu zahlen, als wäre der Kauf erfolgreich zu Stande gekommen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
7. DIREKTVERKAUFSWÄHRUNG / ENTGELTWÄHRUNG / PAUSCHALPREIS
7.1. Die Direktverkaufs- und Entgeltwährung ist der Euro.
7.2. auction4you ist berechtigt, dem Kaufinteressenten gegenüber einen Pauschalpreis zu nennen, der alle anfallenden Steuern, Gebühren, Entgelte, Provisionen bereits enthält.
7.3. Ein Recht der Teilnehmer, Kaufinteressenten oder der Käufer auf Aufschlüsselung des Pauschalpreises, insbesondere hinsichtlich der von auction4you für sich vereinnahmten Entgelte besteht nicht.
7.4. auction4you wird dem Teilnehmer diese Angaben jedoch nicht vorenthalten, wenn dieser gegenüber auction4you ein nachvollziehbar belegte rechtliches Interesse nachweist, die Pauschalpreiszusammensetzung zu erfahren; z.B. Im Falle von Reklamationen und Kaufrückabwicklungen.
8. MEHRWERTSTEUERREGELUNG
8.1. REGELBESTEUERUNG
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise, zuzüglich die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Bei Verkäufen aus dem Ausland oder ins Ausland können sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer und anderer zwingender steuerlicher Regelungen Abweichungen ergeben.
8.1.1. Käufer aus dem EU-Ausland müssen bei Registrierung ihre gültige Ust-ID-Nummer vorlegen. Nach dem Kauf müssen sie bestätigen, dass das Kfz aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt wird. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird bei eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages berechnet. Diese Kaution wird beim Vorlegen des im Bestimmungsland abgestempelten Transportscheins (CMR) zurückerstattet. Sofern für den Transport eine von und durch auction4you autorisierte Transportfirma genutzt wird, kann die Mehrwertsteuer vom Bruttopreis in Abzug gebracht und eine Nettorechnung ausgestellt werden.
8.1.2. Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland sind grundsätzlich zur Zahlung des Kaufpreises und aller Gebühren inklusive der Mehrwertsteuer verpflichtet. Nach Erbringung des Nachweises, dass das Kfz aus der EU ausgeführt wurde und den Zollprozess durchlaufen hat, wird auction4you die Mehrwertsteuer erstatten. Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage der Ausfuhrerklärung des Grenzzollamtes der EU mit Vermerk über die Ausfuhr.
8.2. DIFFERENZBESTEUERUNG
Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen sind sämtlich Preise Endpreise, soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart. Es fallen zusätzlich Entgelte und Gebühren entsprechend der Preisliste an.
8.2.1. auction4you, Verkäufer und Käufer gehen davon aus, dass nach § 25 a UStG keine Mehrwertsteuer auszuweisen ist und somit auch nicht von auction4you ausgewiesen wird.
8.2.2. auction4you, Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass sich der zu zahlende Kaufpreis um die im Zeitpunkt der Umsatzsteuer-Nachforderung zu entrichtenden Mehrwertsteuer erhöht, sollte entgegen der in 8.2.1 genannten Annahme doch Mehrwertsteuer zu entrichten sein.
9. DIREKTVERKAUFSBEDINGUNGEN
Nachfolgende Regelungen bestimmen für die Teilnehmer und Vertragsparteien den Ablauf des Direktverkaufs, wechselseitige Rechte und Pflichten sowie das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Diese Regelungen sollen den Ablauf der Direktverkäufe effektiv gestalten, schnell Gewissheit über die Wirksamkeit des Kaufs herbeiführen und möglichst schnell Rechtssicherheit über Reklamationen schaffen. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen auszulegen.
9.1. BESONDERHEITEN BEI VEREINBARUNG DER GELTUNG DER ANLAGE „AMPELSYSTEM, REKLAMATIONS- UND HAFTUNGSREGELUNG“
9.1.1. Soweit zwischen auction4you und Teilnehmer die Geltung des Ampelsystems gesondert vereinbart ist, wird für den praktischen Ablauf der Direktverkäufe und die Vorgehensweise bei Reklamationen auf die dieser AGB-Direkt beigefügte Anlage „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ verwiesen. Dies gilt besonders für das dort geregelte Ampelsystem und für die Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer.
9.1.2. Soweit die Anlage „Ampelsystem, Reklamation- und Haftungsregelung“ im Einzelfall im Widerspruch zu dieser AGB-Direkt stehen sollte, gilt der Wortlaut der AGB-Direkt gegenüber der Anlage als vorrangig und rechtlich maßgebend.
9.2. INFORMATIONSPFLICHTEN DER TEILNEHMER VOR DEM DIREKTVERKAUF
Die Teilnehmer müssen sich vor jeder Teilnahme an einem Direktverkauf über die aktuellen AGB-Direkt, die Preislisten für Entgelte und Gebühren und, soweit deren Geltung gesondert vereinbart ist, über die Regelung „Ampelsystem, Reklamation- und Haftungsregelung“ informieren.
9.3. ANGABEN VON AUCTION4YOU GEGENÜBER DEM BIETER ZUM KFZ – INHALT
9.3.1. auction4you gibt dem Bieter die vom Einlieferer gemäß Abschnitt 5.3 gemachten Angaben zum Kfz in geeigneter Weise bekannt. Soweit deren Geltung gesondert vereinbart ist, enthält die Darstellung auf der Verkaufsplattform weiterhin die vom Einlieferer vorgenommene Bewertung nach dem Ampelsystem gemäß den Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ von auction4you.
9.3.2. Diese Angaben gegenüber dem Teilnehmer sind keine zugesicherten Eigenschaften oder Eigenschaftsvereinbarungen durch auction4you. Dies gilt insbesondere für alle Angaben über Ursprung, Zustand, Alter und Echtheit, die grundsätzlich nicht als Zusicherung oder Garantie anzusehen sind. Gebrauchte Kfz können dem Alter bzw. dem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen aufweisen.
9.4. BEGINN UND ENDE DES DIREKTVERKAUFS / ÄNDERUNGEN DURCH AUCTION4YOU, ABLEHNUNG VON GEBOTEN
9.4.1. Grundsätzlich beginnt der Direktverkauf in dem Zeitpunkt der Einstellung des Kfz durch den Einlieferer. Der Direktverkauf endet auch ohne Vermittlung und Abschluss eines Kaufvertrags zu dem vom Einlieferer bei Einstellung genannten Beendigungszeitpunkt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.4.2. auction4you kann den Beginn und das Ende des Direktverkaufs ohne Angabe von Gründen einseitig ändern. auction4you wird diese Änderungen den Teilnehmern in geeigneter Weise bekannt geben.
9.4.3. auction4you kann auch einen begonnenen Direktverkauf abbrechen oder Gebote ablehnen, insbesondere wenn die Teilnehmer gegen diese AGB-Direkt verstoßen.
9.4.4. auction4you kann nach diesen AGB unwirksame Gebote, z.B. Gebote unter Vorbehalt, berücksichtigen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, sofern der Einlieferer einwilligt.
9.5. DURCHFÜHRUNG DES DIREKTVERKAUFS DURCH AUCTION4YOU: KONTAKTHERSTELLUNG, VERHANDLUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
9.5.1. auction4you kontaktiert nach Einstellung eines Kfz potentielle Käufer und bietet diesen die Kfz zum Kauf an.
9.5.2. auction4you ist gegenüber dem Einlieferer nicht an Vorgaben hinsichtlich Art der Verhandlungsführung gebunden. Insbesondere ist auction4you frei in der Entscheidung, welche Kaufinteressenten angesprochen und zu welchem Preis die Kfz angeboten werden, soweit der vom Einlieferer genannte Mindestverkaufspreis unter Berücksichtigung zusätzlicher Steuern, Gebühren, Entgelte oder Provisionen nicht unterschritten wird.
9.5.3. auction4you ist grundsätzlich bemüht, für den Einlieferer den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. auction4you behält sich aber vor, Ankaufsgebote jederzeit auch ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Von diesem Recht wird auction4you in begründeten Fällen Gebrauch machen, etwa wenn der Bieter gegen diese AGB verstößt, wenn Verdachtsmomente dafür bestehen, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder dass der Kaufvertragsschluss aus sonstigen Gründen nicht den Interessen des Einlieferers entspricht.
9.5.4. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Aufnahme von Gesprächen oder Abgabe eines Verkaufsangebots ihnen gegenüber.
9.6. VERKAUFSANGEBOT DES EINLIEFERERS – VERBINDLICHKEIT, BEREITSTELLUNG ZUR ÜBERGABE
9.6.1. Mit der Einstellung eines Kfz zum Direktverkauf gibt der Einlieferer ein verbindliches Verkaufsangebot an denjenigen Bieter ab, dessen Ankaufsgebot auction4you bei Ende des Direktverkaufs annimmt, sofern dieses nicht unter dem festgelegten Mindestpreis liegt.
9.6.2. Mit der Einstellung erklärt der Einlieferer, dass er bereit und in der Lage ist, das Kfz nach Beendigung des Direktverkaufs im Falle einer entsprechenden Aufforderung durch auction4you innerhalb einer Frist von 24 Stunden am in der Einstellung genannten Standort des Kfz inklusive sämtlicher Fahrzeugschlüssel sowie Fahrzeugpapiere, insbesondere Zulassungsbescheinigung, Abmeldebescheinigung und/oder ggf. das EU-Certificate of Conformity, zur Übergabe an den Käufer bereitzuhalten, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
9.7. INHALT DES VERKAUFSANGEBOTES – ZUSTAND DES KFZ, MÄNGEL, KLEINSCHÄDEN
9.7.1. Das Kfz wird von dem Einlieferer grundsätzlich in dem Zustand angeboten, in dem es sich im Zeitpunkt der Beendigung des Direktkaufs befindet und, soweit deren Geltung gesondert vereinbart ist, unter Berücksichtigung der auction4you Deutschland Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“.
9.7.2. Soweit nicht ausdrücklich ein Vorhandensein einer Eigenschaft in der Weise zugesichert wurde, dass der Einlieferer gegenüber den Bietern verschuldensunabhängig im Wege eines selbständigen Garantieversprechens für Eigenschaften nach § 434 und 435 BGB einstehen will, begründen fehlende Kleinteile und Zubehör ebenso wie von der Beschreibung nicht erfasste Kleinschäden sowie sonstige nach der Verkehrsanschauung objektiv wert mindernden Eigenschaften keine Mängel im Rechtssinne und führen nicht zu Ansprüchen oder sonstigen Rechten der Bieter und Käufer. Dies gilt jedoch nur, sofern die wertmindern Abweichungen eines einzelnen Mangels einen Wert von 300,- EUR netto bzw. 5% des Kaufpreises nicht überschreiten. Maßgeblich ist der ortsübliche Händlerselbstkostenpreis zum Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge.
9.7.3. Stellt die Abweichung das der allgemeinen Verkehrsauffassung im Vergleich zur Beschreibung in der Einstellung eine Werterhöhung dar, so stellt dies keinen Mangel dar, sofern es sich nicht um eine Abweichung handelt, die eine Falschlieferung darstellen würde.
9.7.4. Besteht zwischen den Kaufvertragsparteien Uneinigkeit über Art und Höhe der wert mindernden Abweichung, so beauftragt auction4you im Namen und auf Rechnung des Käufers einen gerichtlich vereidigten Sachverständigten für Kfz mit der Begutachtung des Kfz, ob im o.g. Sinne eine Wertminderung um mehr als 300,00 EUR netto bzw. 5% des Kaufpreises vorliegt. Das Gutachten ist für die Kaufvertragsparteien bindend, es sei denn der Sachverständige gibt grob fahrlässig oder vorsätzlich ein falsches Gutachten ab.
9.7.5. Bei Vorverkaufsfahrzeugen ist bis zur Bereitstellung mit üblichen nutzungsbedingten Wertminderungen und Laufleistungserhöhungen zu rechnen. Solche Abweichungen gegenüber dem in der Einstellung mitgeteilten Zustand (insbes. Erhöhungen der Laufleistung, nutzungsbedingte Wertminderungen oder kleinere Schäden), die zwischen Einstellung und Bereitstellung entstehen und die zu einer Wertminderung von nicht mehr als 5 % des Kaufpreises führen, sind vom Käufer hinzunehmen und berechtigen nicht zur Kaufpreisminderung, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
9.8. ANKAUFSGEBOT DES BIETERS – VERBINDLICHKEIT, MINDESTHÖHE, ZUSTAND DES KFZ, BEREITSCHAFT ZUR ÜBERNAHME UND MÄNGELUNTERSUCHUNG
9.8.1. Mit der Abgabe eines Gebots gibt der Bieter ein verbindliches Kaufangebot ab. Bereits abgegebene Gebote können nicht verringert oder zurückgenommen werden. Die gesetzlichen Anfechtungsgründe bleiben unberührt.
9.8.2. Gebote dürfen grundsätzlich nicht unter dem auf der Verkaufsplattform genannten Mindestgebotspreis liegen.
9.8.3. Bei der Abgabe eines Gebotes in einer bestimmten Höhe berücksichtigt der Bieter, dass das Kfz in der eingestellten Beschreibung nur informatorisch beschrieben ist und das Kfz nach Ziffer 9.7 in dem Zustand angeboten wird, in dem es sich im Zeitpunkt der Beendigung des Direktverkaufs befindet, das Kfz also nach der Ziffer 9.7 von der Beschreibung in der Einstellung des Kfz im objektiven Wert abweichen darf.
9.8.4. Außerdem berücksichtigt der Bieter die auction4you Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“, soweit deren Geltung gesondert vereinbart ist.
9.8.5. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter, dass er bereit und in der Lage ist, nach unwiderruflichem Eingang der Kaufpreiszahlung bei auction4you das Kfz unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 24 Stunden am in der Einstellung genannten Standort des Kfz zu übernehmen.
9.8.6. Der Bieter erklärt weiter, dass er bereit und in der Lage ist, nach der Beendigung des Direktverkaufs das Kfz unverzüglich einer Untersuchung auf Mängel zu unterziehen. Unverzüglich bedeutet im Fall der Abholung durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden ab Bereitstellung durch auction4you, spätestens aber bei Übergabe; im Falle einer Lieferung durch Verkäufer oder Dritte sofort bei Übergabe.
9.9. ERLÖSCHEN VON GEBOTEN
Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines höheren Gebotes oder mit der Beendigung des Direktverkaufs. Liegt das höchste Gebot unter dem Mindestgebot, so ist der Bieter noch 48 Stunden (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Direktverkaufs an dieses Gebot gebunden.
9.10. VERZICHT DES BIETERS AUF ANNAHMEERKLÄRUNG DES EINLIEFERERS
Auf eine gesonderte Annahmeerklärung des Einlieferers verzichtet der Bieter.
9.11. ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGES ZWISCHEN EINLIEFERER UND BIETER UND ABTRETUNG DER KAUFPREISFORDERUNG
9.11.1. Ein Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Bieter kommt mit der Erklärung der Annahme des Ankaufsgebots durch auction4you zustande.
9.11.2. Mit Zustandekommen des Kaufvertrags tritt der Einlieferer die Kaufpreisforderung gegen den Käufer an auction4you ab. auction4you ist durch den Einlieferer bevollmächtigt, vertragliche und gesetzliche Ansprüche gegen den Käufer geltend zu machen.
9.11.3. Liegt das höchste Gebot unter dem in der Einstellung genannten Mindestgebot, kommt der Kaufvertrag nur zustande, wenn der Einlieferer innerhalb von 48 Stunden gerechnet ab Beendigung des Direktverkaufs zustimmt.
9.12. MEHRERE ANKAUFSGEBOTE
Liegen zum Direktverkaufsende mehrere Gebote verschiedener Bieter vor, entscheidet auction4you, ob und mit welchem Bieter der Kaufvertrag geschlossen wird. Dabei wird auction4you die Interessen des Einlieferers angemessen berücksichtigen, ist aber nicht verpflichtet, in jedem Fall das höchste Ankaufsgebot anzunehmen.
9.13. VERBOTENE HANDLUNGEN DES TEILNEHMERS WÄHREND DES DIREKTVERKAUFS
9.13.1. Dem Einlieferer ist es untersagt, während eines laufenden Direktverkaufs den Teilnehmern vergleichbare Kfz auf anderem Wege als durch einen weiteren Direktverkauf anzubieten.
9.13.2. Dem Einlieferer ist es untersagt, eingestellte Kfz bis zur endgültigen Beendigung des Direktverkaufs Dritten anderweitig zum Kauf anzubieten oder in anderer Weise sachenrechtlich über das Kfz zu verfügen.
9.13.3. Dem Einlieferer ist es untersagt, selbst oder durch Dritte Gebote auf eigene Angebote abzugeben.
10. DIE ABWICKLUNG DES KAUFS
10.1. FÄLLIGKEIT DES KAUFPREISES
Der Kaufpreis ist mit Zustandekommen des Kaufvertrags fällig, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
10.2. ZAHLUNGSARTEN
Folgende Zahlungsarten sind zugelassen:
– Überweisung bzw. Eil-Überweisung
– Bareinzahlung bei unserer Hausbank Barzahlung ist nicht zugelassen.
10.3. ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN
10.3.1. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
10.3.2. Die Übermittlung der elektronischen Rechnung erfolgt an die hinterlegte eMail-Adresse und ist auf auction4you Website im Kundenbereich aufrufbar.
10.3.3. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung in Papierformat ausgedruckt werden darf; das Papierformat aber nicht als Beleg im steuerrechtlichen Sinne gilt.
10.3.4. Die in elektronischer Form übermittelte Rechnung ist wie eine Rechnung in Papierformat zehn Jahre aufzubewahren.
10.4. ZAHLUNGSVERZUG
Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch auction4you bedarf.
10.5. ÜBERGABE UND ZURÜCKBEHALTUNG
10.5.1. Die Abwicklung der Übergabe erfolgt zwischen auction4you und Käufer, soweit nicht anderes vereinbart. auction4you stellt dem Käufer das Kfz nach vollständiger und unwiderruflicher Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Entgelte und Gebühren zur Übergabe bereit. auction4you wird das Kfz im beschriebenen Zustand samt Fahrzeugschlüsseln und Papieren auszuhändigen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
10.5.2. Der Käufer hat das Kfz innerhalb einer Frist von 2 Werktagen, gerechnet ab der Aufforderung durch auction4you und nach vollständigem und unwiderruflichem Zahlungseingang des Kaufpreises und aller Entgelte und Gebühren, zu übernehmen. Mit Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf.
10.5.3. Der Käufer verpflichtet sich, das Kfz zunächst in jedem Fall zu übernehmen, auch wenn er Gegenrechte geltend macht oder machen will. Die Übergabe erfolgt an dem von auction4you mitgeteilten Standort ab. Eventuelle Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Exportgebühren oder Bankgebühren gehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zulasten des Käufers.
10.5.4. auction4you behält sich bis zur vollständigen Zahlung von Kaufpreis samt Entgelten und Gebühren ein Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugpapieren vor.
10.5.5. Eventuelle Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Exportgebühren oder Bankgebühren gehen, soweit nichts anderes vereinbart, zulasten des Käufers.
10.6. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
10.6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aller Kfz inklusive aller Gebühren und zusätzlichen Kosten vor. Teilzahlungen sind nicht möglich. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
10.6.2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
10.6.3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
10.6.4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 10.5.2 und 10.5.3 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
10.6.5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
10.6.6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
10.6.7. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
10.6.8. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
10.6.9. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. Hiervon abweichend geht das Eigentum an der Vorbehaltsware im Falle einer Einkaufsfinanzierung, nach vollständiger Zahlung der Ware, auf den Händlereinkaufsfinanzierer des Käufers über.
10.7. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEITEN DES KÄUFERS
10.7.1. Der Käufer hat unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags, spätestens aber bei der Übergabe das Kfz einer Untersuchung auf Mängel zu unterziehen.
10.7.2. Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe und, soweit deren Geltung gesondert vereinbart ist, unter Berücksichtigung der auction4you-Richtlinie „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ gegenüber auction4you schriftlich gerügt werden. Solche Mängel oder Falschangaben, die nur anhand der Fahrzeugpapiere zu erkennen sind, müssen unverzüglich nach Erhalt der Fahrzeugpapiere gegenüber auction4you gerügt werden. Spätere Rügen können nicht berücksichtigt werden.
10.8. RÜCKTRITTSRECHT BEI VORVERKAUFSFAHRZEUGEN
Wird die Lieferung eines Vorverkaufsfahrzeugs dem Einlieferer nach Einstellung unmöglich, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11. LAGERUNG
11.1. KOSTEN FÜR LAGERUNG
Im Falle der Lagerung von Kfz durch auction4you erfolgt diese zu den aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmenden finanziellen Konditionen.
11.2. PFLICHT ZUR ABHOLUNG
Ist das Kfz nicht beim Einlieferer, sondern bei auction4you oder auf Kosten von auction4you eingelagert, so ist der Käufer verpflichtet, unmittelbar nach Bereitstellung auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen. Nimmt der Käufer die ersteigerte Ware nicht innerhalb einer Frist von 2 Werktagen ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug. Bei verspäteter Abholung ist auction4you berechtigt, eine zusätzliche Lagerungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu erheben. Endet ein Direktverkauf ohne Zustandekommen eines Kaufvertrags und ist das Kfz bei auction4you untergebracht, so ist der Einlieferer verpflichtet, das Kfz spätestens innerhalb von 2 Werktagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen. Dies gilt nicht, soweit das Kfz unverzüglich erneut zum Verkauf (Direktverkauf, Auktion oder Onlineversteigerung) eingestellt wird. Bei verspäteter Abholung ist auction4you berechtigt, zusätzliche Lagerungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu erheben.
11.3. HINWEIS AUF LAGERRISIKEN
Von auction4you eingelagerte Kfz werden ohne besondere Vereinbarung unter freiem Himmel abgestellt. Dem Auftraggeber der Einlagerung ist daher bewusst, dass eine ausreichender Schutz gegen Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, Diebstahl und Sachbeschädigung nicht gegeben ist. Eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibet hiervon unberührt.
12. TRANSPORT
12.1. Ersteigerte Fahrzeuge/Zubehör sind vom Käufer, nicht versteigerte Fahrzeuge/Zubehör sind vom Einlieferer grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen, soweit nichts anderes vereinbart.
12.2. Auslieferungen von Fahrzeugen/Zubehör durch auction4you oder ein beauftragtes Unternehmen an den Käufer werden grundsätzlich nur auf Kosten und Risiko des Käufers und aufgrund gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
13. ABWICKLUNG DER ZAHLUNG VON ENTGELTEN UND GEBÜHREN AN AUCTION4YOU
13.1. BEKANNTGABE DER PREISLISTE
Die von den Teilnehmern zu zahlenden Entgelte und Gebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, welche auf der auction4you Homepage bekannt gegeben wird.
13.2. ÄNDERUNGEN DER PREISLISTE
auction4you kann die Preisliste ohne Ankündigung ändern. Die Teilnehmer und Kaufvertragsparteien müssen sich jeweils vor der Inanspruchnahme von Leistung durch auction4you über die aktuelle Preisliste informieren.
13.3. FÄLLIGKEIT
Die Gebühren und Provisionen sind, soweit sich aus Preisliste oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt, mit Zustandekommen des Kaufvertrags sofort zur Zahlung fällig.
13.4. ZAHLUNGSVERZUG
Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch auction4you bedarf. auction4you behält sich vor, im Namen des Verkäufers von dem Kaufvertrag wegen Zahlungsverzuges zurückzutreten, falls nicht die Zahlung innerhalb von 7 Tagen gerechnet ab dem Eingang der Rechnung bei dem Käufer erfolgt. auction4you behält sich das Recht vor, nicht vollständig oder nicht bezahlte Kfz erneut zu verkaufen. Eventuelle Mindererlöse gehen dabei zu Lasten des säumigen Käufers.
13.5. ZAHLUNGSART / VERECHNUNG
Die Zahlung durch auction4you an den Verkäufer erfolgt erst nach vollständiger, unwiderruflicher Bezahlung des Kaufpreises samt aller Gebühren und Entgelte durch den Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer an auction4you. Die Zahlung durch auction4you an den Verkäufer erfolgt ausschließlich bargeldlos, aufgrund Rechnungsstellung seitens des Einlieferers, durch Überweisung. auction4you ist berechtigt, im eigenen Namen vereinnahmte Beträge mit eigenen Forderungen gegenüber den Teilnehmern oder Kaufvertragsparteien zu verrechnen. Die Auszahlung erfolgt daher durch auction4you nach Abzug aller aus dem betreffenden Direktverkauf herrührenden Forderungen. Mehrkosten, die durch vom Teilnehmer zu vertretende erfolglose Zahlungsversuche entstehen (z.B. Rückbuchungen), sind vom Teilnehmer zu tragen.
13.6. AUFRECHNUNG DURCH TEILNEHMER BZW. KAUFVERTRAGSPARTEIEN GEGENÜBER AUCTION4YOU
Die Aufrechnung gegenüber auction4you durch Teilnehmer oder Kaufvertragsparteien mit eigenen Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder zwischen auction4you und dem Teilnehmer bzw. der Kaufvertragspartei unstreitig ist.
14. HAFTUNGSREGELUNGEN / GEFAHRTRAGUNG
14.1. HAFTUNG VON AUCTION4YOU
14.1.1. Soweit Mängel an den Kfz selbst oder sonstige Schäden bei Teilnehmern und Dritten durch die Leistungen von auction4you, insbesondere aufgrund von Nutzung der Verkaufsplattformen betroffen sind, gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
14.1.2. auction4you ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Teilnehmer bei der Registrierung und den eingestellten Kfz nicht verantwortlich. Die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Teilnehmer.
14.1.3. auction4you haftet nicht für Bonität und Zahlungswilligkeit der Teilnehmer, da auction4you dies nicht prüft.
14.1.4. Für Schäden aufgrund der Nutzung der Verkaufsplattformen von auction4you, insbesondere aufgrund technischer Fehler und verspäteter, fehlerhafter oder unterbliebener Berücksichtigung von Einstellungen und Geboten, haftet auction4you nicht, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
14.1.5. auction4you behält sich die vorübergehende Außerbetriebsetzung vor, insbesondere für Wartungsarbeiten und Updates.
14.1.6. Gegenüber Teilnehmern und Dritten haftet auction4you im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.1.7. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet auction4you für jedes schuldhafte eigene Verhalten sowie das ihrer gesetzlichen Vertreter oder Gehilfen.
14.1.8. Die vorgenannte Beschränkung der Haftung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper, oder im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
14.1.9. Mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ist die Haftung in der Höhe auf die bei Vertragsschluss üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
14.1.10. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
14.2. GEFAHRTRAGUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
14.2.1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs, insbesondere durch die unter Ziffer 11.3 genannten Gründe, nämlich Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, von auction4you nicht zu vertretendem Diebstahl oder nicht zu vertretender Sachbeschädigung trägt auction4you zu keinem Zeitpunkt.
14.2.2. Der Einlieferer oder Verkäufer trägt diese Gefahr grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
14.2.3. Der Bieter oder Käufer trägt diese Gefahr grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn, dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
14.2.4. Bei Vorverkaufsfahrzeugen trägt der Verkäufer die Gefahr bis zum mitgeteilten Verfügbarkeitszeitpunkt.
15. DATENSCHUTZ
15.1. auction4you ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen.
15.2. Die Teilnehmer erklären sich insbesondere damit einverstanden, dass Daten an andere Teilnehmer oder Dritte weitergeleitet werden, sofern dies zur Nutzung der Dienste, zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen oder zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter erforderlich ist. auction4you ist jedoch – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben – gegenüber dem Käufer zur Nennung von Namen und Anschrift des Einlieferers nicht verpflichtet, es sei denn der Käufer weist im Einzelfall nach, dass er dieser Informationen im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere zur Geltendmachung von Rechten gegen den Einlieferer (=Verkäufer), ungeachtet der Abwicklung durch die auction4you zwingend bedarf.
15.3. auction4you ist weiter berechtigt, diese Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an andere mit auction4you im Konzernverbund stehende Unternehmen weiterzuleiten.
15.4. Nach Beendigung der Zulassung zu den Verkaufsplattformen von auction4you und nach vollständiger Abwicklung aller im Zusammenhang mit den Verkaufsplattformen bestehenden Rechtsverhältnisse hat der Teilnehmer Anspruch auf Löschung seiner gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
16. SPRACH-, RECHTS- UND GERICHTSSTANDSWAHL, SALVATORISCHE KLAUSEL
16.1. Die Verkaufs- und Vertragssprache ist Deutsch. Sofern daneben auch Texte (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Korrespondenz) in anderen Sprachen verwendet werden, dienen diese nur der Information; im Zweifelsfall findet die deutsche Fassung Anwendung.
16.2. Auf die zwischen auction4you und den Teilnehmern bestehenden Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dasselbe gilt für die Rechtsbeziehungen der Teilnehmer untereinander.
16.3. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von auction4you, dies ist derzeit D-94032 Passau. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Verkäufer keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat.
16.4. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.
ALLGEMEINE BEDINGUNG FÜR ONLINE-VERSTEIGERUNGEN (AGB-ONLINE)
der auction4you gmbh, Bahnhofstraße 40, 94032 Passau
nachfolgend: auction4you (Stand: 01.05.2020)
1. ALLGEMEINES
1.1. auction4you stellt Käufern und Verkäufern auf seinen Internetseiten Verkaufsplattformen zum An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Zubehör (nachfolgend für Kraftfahrzeuge und Zubehör: Kfz) per Online-Versteigerung zu den nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Gegenstand der Versteigerung können auch Fahrzeuge aus laufender Flotte sein, also solche Kfz, die während oder nach der Versteigerung noch aufgrund Miete, Leasing, schwebende Inzahlungnahmen o.ä. im laufenden Einsatz sind und erst später verfügbar werden (nachfolgend: Vorverkaufsfahrzeuge).
Die Versteigerungen erfolgen ausschließlich über EVA, CarLife, TISCA oder andere von auction4you bereitgestellte Verkaufsplattformen. Dabei tritt auction4you immer als Vermittler zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten auf. auction4you ist grundsätzlich nicht Eigentümer, Käufer oder Verkäufer der Kfz.
Jedoch stellt auction4you dem Käufer die Rechnung im eigenen Namen, übernimmt die Abwicklung und zieht die Kaufpreisforderung im eigenen Namen ein. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben und der Ziffer 15.2 hat der Käufer bei der Abwicklung nicht die Möglichkeit den Namen und die Anschrift des Einlieferers zu erfahren.
1.2. Die Teilnehmer werden die Leistungen von auction4you nur in der dafür vorgesehenen Weise nutzen.
1.3. auction4you ist jederzeit berechtigt, seine Dienste ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, zu erweitern oder einzustellen.
2. BETEILIGTE
Diese AGB-Online regeln die Rechte und Pflichten folgender Beteiligter:
2.1. auction4you als Vermittler
2.2. Teilnehmer als registrierte Nutzer der Verkaufsplattform, dies sind:
2.2.1. Einlieferer als Verkaufsinteressent und Anbieter eines Kfz-Verkaufs
2.2.2. Bieter als Kaufinteressent und Anbieter eines Kfz-Kaufs
2.3. Kaufvertragsparteien, nämlich der Verkäufer und der Käufer:
2.3.1. Verkäufer dessen Kfz nach diesen AGB-Online an einen Bieter verkauft wurde
2.3.2. Käufer dessen Gebot nach diesen AGB-Online zum Kauf eines Kfz eines Einlieferers führt.
3. GELTUNG DIESER AGB-ONLINE
Diese AGB-Online regeln folgende Vertragverhältnisse und werden wie folgt Bestandteil der Vertragsverhältnisse:
3.1. ERFASSTE VERTRAGSVERHÄLTNISSE
Diese AGB-Online gelten für alle oben genannten durch auction4you veranstalteten Versteigerungen und zwar
– im Verhältnis zwischen auction4you und den Teilnehmern/Kaufvertragsparteien sowie
– im Verhältnis zwischen den Teilnehmern/Kaufvertragsparteien untereinander
3.2. EINBEZIEHUNG DER AGB-ONLINE
Diese AGB-Online werden akzeptiert mit der Registrierung als Teilnehmer und durch Abgabe eines Angebotes durch den Einlieferer oder den Bieter.
3.3. ÄNDERUNGEN DER AGB-ONLINE
3.3.1. auction4you kann diese AGB-Online jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ändert auction4you die AGB-Online, wird auction4you die Änderung auf seiner Internetseite den Teilnehmern und Kaufvertragsparteien rechtzeitig bekannt geben.
3.3.2. Die Teilnehmer erklären sich durch die Teilnahme an der Versteigerung mit der Geltung der geänderten AGB-Online einverstanden.
Die Änderung betrifft nur Versteigerungen, welche im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Änderung noch nicht begonnen haben.
3.3.3. Angebote auf Änderung der AGB-Online durch die Teilnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen (§ 126 BGB) Bestätigung durch auction4you.
3.3.4. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der AGB-Online, ist er von der Teilnahme an Versteigerungen ausgeschlossen.
3.4. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG DIESER AGB-ONLINE
Die Nutzung der Verkaufsplattform, die Vermittlung zwischen auction4you und Teilnehmern sowie die Kaufverträge werden ausschließlich zu diesen AGB-Online geschlossen und durchgeführt. Insofern widerspricht auction4you der Geltung jeglicher entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
auction4you erklärt hiermit, dass auction4you unter keine Umständen Verträge abschließen oder vermitteln will, sofern diese AGB-Online nicht gelten.
Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt ein Verhalten von auction4you oder Dritten hinsichtlich der Einbeziehung dieser AGB-Online für Teilnehmer oder Kaufvertragsparteien so auszulegen sein, dass auction4you Verträge auch ohne Einbeziehung der AGB-Online abschließen oder vermitteln will, so erklärt auction4you für diesen Fall bereits jetzt, dass dies nicht der Fall ist und auction4you im Zweifel einen solchen Vertrag ohne Einbeziehung der AGB-Online nicht schließen will. Diese Zweifel bestehen daher schon dann, wenn auction4you nicht schriftlich bestätigt, dass der Vertrag in diesem besonderen Fall auch ohne Geltung der AGB-Online geschlossen bzw. vermittelt werden soll.
auction4you erklärt hiermit, dass es auf Seiten von auction4you keine Beschäftigten oder sonstigen Vertreter existieren, welche befugt wären, von der Einbeziehung der AGB-Online Ausnahmen zu machen. Es wird im Sinne einer Auslegungsregel daher erklärt, dass auction4you im Zweifel auf den Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrages verzichtet, wenn die AGB-Online nicht gelten.
4. REGISTRIERUNG
Vor der Nutzung der Verkaufsplattformen müssen sich Interessenten als Teilnehmer registrieren. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Registrierung wird erst wirksam, wenn auction4you die Anmeldung annimmt und ausdrücklich die Zulassung zur Teilnahme erklärt, i.d.R. per E-Mail oder schriftlich.
4.1. EXKLUSIVITÄT FÜR UNTERNEHMER
Zur Registrierung zugelassen sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also Personen, welche in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
4.2. AUSSCHLUSS FÜR VERBRAUCHER
Von der Registrierung ausgeschlossen sind Personen, die nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also Personen, die nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
4.3. REGISTRIERUNGSWEGE
Die Registrierung erfolgt entweder online über die Internetseite von auction4you oder schriftlich bei der auction4you Deutschland GmbH.
4.4. PRÜFUNG DER REGISTRIERUNGSVORAUSSETZUNGEN
auction4you ist zu einer Prüfung der Registrierungsvoraussetzungen nicht verpflichtet, behält sich jedoch das Recht vor, von Interessenten geeignete Nachweise zu fordern; insbesondere einen geeigneten Nachweis für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zu fordern.
4.5. WAHRHEITSGEMÄßE VOLLSTÄNDIGE ANGABEN
Interessenten müssen gegenüber auction4you die für die Registrierung abgefragten Informationen und Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen. Dies gilt besonders für das Handeln in gewerblicher oder selbständiger Berufsausübung und für die bestehenden Vertretungsverhältnisse bei den Teilnehmern.
Registrierte Teilnehmer müssen Änderungen der bei der Registrierung erfragten Daten in eigener Verantwortung auf dem neuesten Stand halten; dies gilt insbesondere für geänderte Vertretungsverhältnisse.
4.6. ENTZUG DER REGISTRIERUNG
Die Registrierung kann den Teilnehmern durch auction4you jederzeit ohne Angabe von Gründen entzogen werden, wobei laufende und abgeschlossene Versteigerungen hiervon nicht betroffen sind.
Verstößt der Teilnehmer gegen diese AGB-Online oder werden sonstige Rechte von auction4you oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Verkaufsplattform verletzt, so kann auction4you den Teilnehmer auch von laufenden Versteigerungen ausschließen. auction4you wird hiervon insbesondere Gebrauch machen, wenn ein Teilnehmer
– nach Ziffer 4 falsche Angaben macht bzw. falsche Angaben nicht unverzüglich korrigiert
– der Geltung der AGB-Online widerspricht oder diese in sonstiger Weise nicht akzeptiert,
– in sonstiger Weise gegen diese AGB-Online verstößt,
– seinen Leistungspflichten gegenüber auction4you, anderen Teilnehmern oder den Kaufvertragspflichten nicht nachkommt
4.7. ABMELDUNG DURCH TEILNEHMER
Die Teilnehmer können sich jederzeit durch schriftliche Mitteilung an auction4you Deutschland GmbH mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab Eingang der Abmeldung von der Registrierung abmelden.
Auf laufende Versteigerungen hat die Abmeldung keine Auswirkung, auch wenn bisher keine Gebote abgegeben wurden. Insbesondere berechtigt die Kündigung den Benutzer nicht zur vorzeitigen Beendigung einer Versteigerung, zur Rücknahme eines Angebots als Verkäufer oder eines Gebots als Käufer.
5. BEDINGUNGEN FÜR EINLIEFERER
Die Einlieferung erfolgt zu den folgenden Bedingungen:
5.1. VERFÜGUNGSBEFUGNIS ÜBER DIE KFZ
Die Teilnehmer dürfen nur solche Kfz einstellen, welche frei von Rechten Dritter sind und über die der Teilnehmer rechtlich frei verfügen darf und tatsächlich verfügen kann. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, sonstige Rechte Dritter. Falls es sich um ein Vorverkaufsfahrzeug handelt, muss der Einlieferer ausdrücklich hierauf hinweisen,
5.2. WERBEVERBOT / STRAFBARKEIT / SITTENWIDRIGKEIT
Die Teilnehmer dürfen durch die Einstellung der Kfz keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, keine Straftatbestände verwirklichen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Sie dürfen nicht Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte anderer verletzen.
5.3. MINDESTANGABEN UND ZUSTANDSBERICHT
5.3.1. Die Einlieferer müssen bei der Einstellung die angebotenen Waren richtig und vollständig hinsichtlich aller verkehrswesentlichen Eigenschaften beschreiben und dabei insbesondere folgende Mindestangaben machen:
– Fahrzeugidentifizierungsnummer
– Hersteller und Modell
– Beschreibung des Zustandes zum Zeitpunkt der Einstellung
– Unfallschäden und sonstige Schäden oder Mängel
– Ausstattung und Zubehör
– Standort zur Abholung
– Mindestpreis (Ausnahme schwebende Inzahlungnahmen)
– Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten
– Baujahr und Modelljahr
– Erstzulassungsdatum
– Laufleistung
– Fahrzeugherkunft
– Anzahl der Vorbesitzer, soweit bekannt
– Angaben zur Fahrtüchtigkeit/Rollfähigkeit
– Kraftstoffinhalt
Bei Vorverkaufsfahrzeugen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
– Art der derzeitigen Nutzung, z.B. als Leasing- oder Mietfahrzeug
– Zeitpunkt, ab dem das Kfz verfügbar ist
– Zeitpunkt, auf den sich sämtliche vorgenannten Angaben, insbes. Zustand, Schäden und Laufleistung, beziehen
Diese Auflistung entbindet den Einlieferer jedoch nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Überprüfung, ob auch tatsächlich alle wert erhöhenden und wert mindernden verkehrswesentlichen Eigenschaften des Kfz richtig und vollständig aufgeführt sind.
5.3.2. Die Einlieferer müssen auction4you bei der Einstellung einen aktuellen Zustandsbericht samt aussagekräftigen Fotos über die Kfz vorlegen. Akzeptiert werden Fotos und Zustandsberichte ausschließlich in Dateiformat. Zustandsberichte und Fotos in anderer Form, insbesondere in Papierform, per Telefax usw., werden nicht akzeptiert.
Bei Vorverkaufsfahrzeugen, Ausnahme schwebende Inzahlungnahmen, wird auf einen Zustandsbericht verzichtet.
5.3.3. Bei Versteigerungen im CarLife-Verfahren müssen die Einlieferer die Kfz außerdem gemäß dem auction4you Ampelsystem, siehe Anlage „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“, einstufen.
5.3.4. auction4you prüft die Beschreibung und Angaben des Einlieferers weder auf Richtigkeit, noch auf Vollständigkeit noch auf Plausibilität. Insofern ist auction4you nur für die richtige Übernahme der Beschreibung des Einlieferers verantwortlich, nicht aber für deren Inhalt.
5.4. BEREITHALTEPFLICHT DES EINLIEFERERS
5.4.1. Der Einlieferer hat sämtliche Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeugpapiere, insbesondere die folgenden: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1, den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Abmeldebescheinigung, EU-Certificate of Conformity (COC Dokument), Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung, Serviceheft, Betriebsanleitung, Garantieunterlagen (sofern eine Garantie besteht) so bereit zu halten, dass diese dem Käufer unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags übergeben werden können. Bei Vorverkaufsfahrzeugen sind diese Unterlagen so bereit zu halten, dass sie dem Käufer unmittelbar zu dem in der Auktion mitgeteilten Verfügbarkeitsdatum übergeben werden können.
5.4.2. Bei nicht vorliegenden Dokumenten sichert der Einlieferer zu, diese spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen ab Verkauf an auction4you zu übergeben. Verlangen der Käufer oder auction4you die Übergabe der fehlenden Dokumente ab dem 22. Kalendertag, so hat der Einlieferer die fehlenden Dokumente innerhalb einer Nachlieferfrist von 24 Stunden an auction4you zu übergeben. Werden die Dokumente nicht fristgerecht übergeben, können der Käufer oder auction4you vom Kauf zurücktreten
5.4.3. Der Einlieferer stellt auf eigene Kosten sicher, dass fahrtüchtige Kfz zum Übergabezeitpunkt über mindestens fünf Liter Kraftstoffinhalt verfügen.
5.5. GARANTIEVERSPRECHEN DES EINLIEFERERS
Der Einlieferer gibt gegenüber auction4you ein selbständiges Garantieversprechen nach §§ 434 und 435 BGB ab, dass alle unter Ziffer 5.3 gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Einstellung und noch bei Beginn der Versteigerung richtig und vollständig sind und zwar in der Weise, dass es auf ein Verschulden des Einlieferers oder ihm zurechenbares Verschulden nicht ankommt.
5.6. ÜBERPRÜFUNG DER DATEN UND ERTEILUNG DES AUFTRAGS DURCH EINLIEFERER
Der Einlieferer ist verpflichtet, die Richtigkeit der von auction4you übernommenen Angaben zu seinen Kfz auf den Verkaufsplattformen vor der Versteigerung zu überprüfen und Fehler unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, Abweichungen zu den von ihm nach 5.3 gemachten Mindestangaben mitzuteilen.
Teilt der Einlieferer nicht vor Beginn der Versteigerung Änderungswünsche mit, gelten die Daten als akzeptiert und der Auftrag zur Durchführung der Versteigerung als erteilt.
5.7. FREISTELLUNG
Der Einlieferer ist verpflichtet, auction4you von allen Forderungen und Kosten freizustellen, die aufgrund einer Verletzung der in Ziffer 5.1. – 5.6. genannten Verpflichtungen durch den Einlieferer gegenüber auction4you geltend gemacht werden.
5.8. ABTRETUNG VON VERKÄUFERRECHTEN UND –ANSPRÜCHEN
5.8.1. Der Einlieferer tritt auction4you schon jetzt im Voraus alle Rechte aus einem zwischen dem Einlieferer und einem Bieter geschlossenen Kaufvertrag zur Einziehung und Geltendmachung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen von auction4you ab.
5.8.2. Zeitlich nachfolgend gewährt auction4you dem Einlieferer einen Anspruch auf Zahlung des durch auction4you tatsächlich vom Bieter/Käufer bzw. von einem Händlerfinanzierer vereinnahmten Betrages abzüglich aller Entgelte, Gebühren, Preise, Kosten oder sonstigen Forderungen, die auction4you entweder gegen den Einlieferer/Verkäufer oder gegen den Bieter/Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer hat.
5.9. BEVOLLMÄCHTIGUNG
Der Einlieferer bevollmächtigt auction4you zur Übergabe und Übereignung des verkauften Kfz nebst Zubehör, Papieren und Schlüsseln an den Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer, ohne dass auction4you hierzu verpflichtet wäre.
6. ENTGELTE
Für die Nutzung der Versteigerungsplattformen fallen Entgelte und Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von auction4you an.
6.1. EINSICHT IN DIE PREISLISTE
Die Preisliste kann unter der auction4you Homepage eingesehen werden.
6.2. ENTGELTE BEI NICHT DURCHGEFÜHRTEN VERSTEIGERUNGEN
Wird eine Versteigerung aus Gründen, welche der Einlieferer zu vertreten hat, insbesondere wegen eines Verstoßes des Einlieferers gegen diese AGB-Online oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, nicht durchgeführt oder eine laufende Versteigerung abgebrochen, so hat der Einlieferer dennoch die in der Preisliste genannten Entgelte oder Gebühren zu zahlen.
6.3. ENTGELT BEI NICHT DURCHGEFÜHRTEN KAUFVERTRÄGEN
Wird ein geschlossener Kaufvertrag aus einem von einem Teilnehmer zu vertretenden Grund nicht durchgeführt (z.B. wegen Nichtigkeit, Anfechtung, Nichterfüllung oder Rückabwicklung), insbesondere auf Grund eines Verstoßes gegen diese AGB-Online oder andere Pflichten gegenüber auction4you oder anderen Teilnehmern oder Vertragsparteien, so hat dieser Teilnehmer dennoch die in der Preisliste genannte Entgelt oder Gebühren so zu zahlen, als wäre der Kauf erfolgreich zu Stande gekommen.
7. VERSTEIGERUNGSWÄHRUNG / ENTGELTWÄHRUNG
Die Versteigerungs- und Entgeltwährung ist der Euro.
8. MEHRWERTSTEUERREGELUNG
8.1. REGELBESTEUERUNG
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise, zuzüglich die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Bei Verkäufen aus dem Ausland oder ins Ausland können sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer und anderer zwingender steuerlicher Regelungen Abweichungen ergeben.
8.1.1. Käufer aus dem EU-Ausland müssen bei Registrierung ihre gültige Ust-ID-Nummer vorlegen. Nach dem Kauf müssen sie bestätigen, dass das Kfz aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt wird. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages berechnet. Diese Kaution wird beim Vorlegen des im Bestimmungsland abgestempelten Transportscheins (CMR) zurückerstattet. Sofern für den Transport eine von und durch auction4you autorisierte Transportfirma genutzt wird, kann die Mehrwertsteuer vom Bruttopreis in Abzug gebracht und eine Nettorechnung ausgestellt werden.
8.1.2. Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland sind grundsätzlich zur Zahlung des Kaufpreises und aller Gebühren inklusive der Mehrwertsteuer verpflichtet. Nach Erbringung des Nachweises, dass das Kfz aus der EU ausgeführt wurde und den Zollprozess durchlaufen hat, wird auction4you die Mehrwertsteuer erstatten. Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage der Ausfuhrerklärung des Grenzzollamtes der EU mit Vermerk über die Ausfuhr.
8.2. DIFFERENZBESTEUERUNG
Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen sind sämtlich Preise Endpreise, soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart. Es fallen zusätzlich Entgelte und Gebühren entsprechend der Preisliste an.
8.2.1. auction4you, Verkäufer und Käufer gehen davon aus, dass nach § 25 a UStG keine Mehrwertsteuer auszuweisen ist und somit auch nicht von auction4you ausgewiesen wird.
8.2.2. auction4you, Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass sich der zu zahlende Kaufpreis um die im Zeitpunkt der Umsatzsteuer-Nachforderung zu entrichtenden Mehrwertsteuer erhöht, sollte entgegen der in 8.2.1 genannten Annahme doch Mehrwertsteuer zu entrichten sein.
9. VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Nachfolgende Regelungen bestimmen für die Teilnehmer und Vertragsparteien den Ablauf der Versteigerung, wechselseitige Rechte und Pflichten sowie das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Diese Regelungen sollen den Ablauf der Versteigerungen effektiv gestalten, schnell Gewissheit über die Wirksamkeit des Kaufs herbeiführen und möglichst schnell Rechtssicherheit über Reklamationen schaffen. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen auszulegen.
9.1. GELTUNG DER ANLAGE „AMPELSYSTEM, REKLAMATIONS- UND HAFTUNGSREGELUNG“ BEI NUTZUNG DER CARLIFE VERKAUFSPLATTFORM
9.1.1. Für den praktischen Ablauf der Versteigerungen und die Vorgehensweise bei Reklamationen im CarLife-Verfahren wird zusätzlich auf die dieser AGB-Online beigefügte Anlage „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ verwiesen. Dies gilt besonders für das dort geregelte Ampelsystem und für die Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer.
9.1.2. Soweit die Anlage „Ampelsystem, Reklamation- und Haftungsregelung“ im Einzelfall im Widerspruch zu dieser AGB-Online stehen sollte, gilt der Wortlaut der AGB-Online gegenüber der Anlage als vorrangig und rechtlich maßgebend.
9.2. INFORMATIONSPFLICHTEN DER TEILNEHMER VOR DER VERSTEIGERUNG
Die Teilnehmer müssen sich vor jeder Teilnahme an einer Versteigerung über die aktuellen AGB-Online, die Preislisten für Entgelte und Gebühren sowie über die Regelung „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ informieren.
9.3. AUSSCHLUSS DER GLEICHZEITIGEN VERSTEIGERUNG AUF MEHREREN PLATTFORMEN
9.3.1. Die Versteigerung wird nach Wahl von auction4you ausschließlich auf einer der bereitgestellten Plattformen (EVA, CarLife, TISCA oder andere) durchgeführt. Die gleichzeitige Versteigerung desselben Kfz auf unterschiedlichen Plattformen ist ausgeschlossen.
9.3.2. Ebenso ist es Teilnehmern nicht möglich, Gebote für ein Kfz auf einer anderen Plattform abzugeben als der, in der das Kfz eingestellt ist.
9.4. ANGABEN AUF DER VERKAUFSPLATTFORM ZUM KFZ
9.4.1. Die vom Einlieferer gemachten Angaben zum Kfz werden auf der Verkaufsplattform in geeigneter Weise dargestellt. Die Darstellung auf der Verkaufsplattform enthält weiterhin die Bewertung nach dem Ampelsystem gemäß den Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ von auction4you.
9.4.2. Die Gebotsschritte werden ebenfalls auf der Verkaufsplattform in geeigneter Weise bekannt gegeben.
9.4.3. Die Beschreibungen auf der Onlineplattform sind keine zugesicherten Eigenschaften oder Eigenschaftsvereinbarungen durch auction4you. Dies gilt insbesondere für alle Angaben über Ursprung, Zustand, Alter und Echtheit, die grundsätzlich nicht als Zusicherung oder Garantie anzusehen sind. Gebrauchte Kfz können dem Alter bzw. dem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen aufweisen.
9.4.4. BEGINN UND ENDE DER VERSTEIGERUNG / ÄNDERUNGEN DURCH AUCTION4YOU, ABLEHNUNG VON GEBOTEN
9.4.5. Grundsätzlich beginnt und endet die Versteigerung in dem Zeitpunkt, der in der Einstellung des Kfz genannt ist.
9.4.6. auction4you kann den Beginn und das Ende der Versteigerung ohne Angabe von Gründen einseitig ändern. auction4you wird diese Änderungen in der Einstellung des Kfz bekannt geben.
9.4.7. auction4you kann auch eine begonnene Versteigerung abbrechen oder Gebote ablehnen, insbesondere wenn die Teilnehmer gegen diese AGB-Online verstoßen.
9.4.8. auction4you kann nach diesen AGB unwirksame Gebote, z.B. Gebote unter Vorbehalt, berücksichtigen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, sofern der Einlieferer einwilligt.
9.4.9. VERKAUFSANGEBOT DES EINLIEFERERS – VERBINDLICHKEIT, BEREITSTELLUNG ZUR ÜBERGABE
9.4.10. Mit der Einstellung eines Kfz auf der Onlineplattform gibt der Einlieferer ein verbindliches Verkaufsangebot an denjenigen Bieter ab, der bei Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat, sofern dieses nicht unter dem festgelegten Mindestpreis liegt.
9.4.11. Mit der Einstellung erklärt der Einlieferer, dass er bereit und in der Lage ist, das Kfz nach Beendigung der Versteigerung im Falle einer entsprechenden Aufforderung durch auction4you innerhalb einer Frist von 24 Stunden am in der Einstellung genannten Standort des Kfz inklusive sämtlicher Fahrzeugschlüssel sowie Fahrzeugpapiere, insbesondere Zulassungsbescheinigung, Abmeldebescheinigung und/oder ggf. das EU-Certificate of Conformity, zur Übergabe an den Käufer bereitzuhalten, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
9.5. INHALT DES VERKAUFSANGEBOTES – ZUSTAND DES KFZ, MÄNGEL, KLEINSCHÄDEN
9.5.1. Das Kfz wird von dem Einlieferer grundsätzlich in dem Zustand angeboten, in dem es sich im Zeitpunkt der Beendigung der Auktion befindet.
9.5.2. Bei Auktionen im CarLife-Verfahren werden die Kfz unter Berücksichtigung der auction4you Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ angeboten.
9.5.3. Soweit nicht ausdrücklich ein Vorhandensein einer Eigenschaft in der Weise zugesichert wurde, dass der Einlieferer gegenüber den Bietern verschuldensunabhängig im Wege eines selbständigen Garantieversprechens für Eigenschaften nach § 434 und 435 BGB einstehen will, begründen fehlende Kleinteile und Zubehör ebenso wie von der Beschreibung nicht erfasste Kleinschäden sowie sonstige nach der Verkehrsanschauung objektiv wert mindernden Eigenschaften keine Mängel im Rechtssinne und führen nicht zu Ansprüchen oder sonstigen Rechten der Bieter und Käufer. Dies gilt jedoch nur, sofern die wertmindern Abweichungen eines einzelnen Mangels einen Wert von 300,- EUR netto bzw. 5% des Kaufpreises nicht überschreiten. Maßgeblich ist der ortsübliche Händlerselbstkostenpreis zum Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge.
9.5.4. Stellt die Abweichung das der allgemeinen Verkehrsauffassung im Vergleich zur Beschreibung in der Einstellung eine Werterhöhung dar, so stellt dies keinen Mangel dar, sofern es sich nicht um eine Abweichung handelt, die eine Falschlieferung darstellen würde.
9.5.5. Besteht zwischen den Kaufvertragsparteien Uneinigkeit über Art und Höhe der wertmindernden Abweichung, so beauftragt auction4you im Namen und auf Rechnung des Käufers einen gerichtlich vereidigten Sachverständigten für Kfz mit der Begutachtung des Kfz, ob im o.g. Sinne eine Wertminderung um mehr als 300,00 EUR netto bzw. 5% des Kaufpreises vorliegt. Das Gutachten ist für die Kaufvertragsparteien bindend, es sei denn der Sachverständige gibt grob fahrlässig oder vorsätzlich ein falsches Gutachten ab.
9.5.6. Bei Vorverkaufsfahrzeugen ist bis zur Bereitstellung mit üblichen nutzungsbedingten Wertminderungen und Laufleistungserhöhungen zu rechnen. Solche Abweichungen gegenüber dem in der Einstellung mitgeteilten Zustand (insbes. Erhöhungen der Laufleistung, nutzungsbedingte Wertminderungen oder kleinere Schäden), die zwischen Einstellung und Bereitstellung entstehen und die zu einer Wertminderung von nicht mehr als 5 % des Kaufpreises führen, sind vom Käufer hinzunehmen und berechtigen nicht zur Kaufpreisminderung, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
9.6. ANKAUFSGEBOT DES BIETERS – VERBINDLICHKEIT, MINDESTHÖHE, ZUSTAND DES KFZ, BEREITSCHAFT ZUR ÜBERNAHME UND MÄNGELUNTERSUCHUNG
9.6.1. Mit der Abgabe eines Gebots gibt der Bieter ein verbindliches Kaufangebot ab. Bereits abgegebene Gebote können nicht verringert oder zurückgenommen werden. Die gesetzlichen Anfechtungsgründe bleiben unberührt.
9.6.2. Gebote dürfen grundsätzlich nicht unter dem auf der Verkaufsplattform genannten Mindestgebotspreis liegen.
9.6.3. Bei der Abgabe eines Gebotes in einer bestimmten Höhe berücksichtigt der Bieter, dass das Kfz in der eingestellten Beschreibung nur informatorisch beschreiben ist und das Kfz nach Ziffer 9.5 in dem Zustand angeboten wird, in dem es sich im Zeitpunkt der Beendigung der Versteigerung befindet, das Kfz also nach der Ziffer 9.5 von der Beschreibung in der Einstellung des Kfz im objektiven Wert abweichen darf.
9.6.4. Bei Auktionen im CarLife-Verfahren berücksichtigt der Bieter außerdem die auction4you Richtlinien „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“.
9.6.5. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter, dass er bereit und in der Lage ist, nach Beendigung der Versteigerung das Kfz unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 24 Stunden am in der Einstellung genannten Standort des Kfz zu übernehmen.
9.6.6. Der Bieter erklärt weiter, dass er bereit und in der Lage ist, nach der Beendigung der Versteigerung das Kfz unverzüglich einer Untersuchung auf Mängel zu unterziehen. Unverzüglich bedeutet im Fall der Abholung durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden ab Bereitstellung durch den Verkäufer, spätestens aber bei Übergabe; im Falle einer Lieferung durch Verkäufer oder Dritte sofort bei Übergabe.
9.7. ERLÖSCHEN VON GEBOTEN
Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines höheren Gebotes oder mit der Beendigung der Versteigerung. Liegt das höchste Gebot unter dem Mindestgebot, so ist der Bieter noch 48 Stunden gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Versteigerung an dieses Gebot gebunden. Für TISCA Auktionen (verdeckte Auktionen) gilt eine Bindefrist von 5 Werktagen.
9.8. VERZICHT AUF ANNAHMEERKLÄRUNG
Auf eine gesonderte Annahmeerklärung des Einlieferers verzichtet der Bieter.
9.9. ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGES ZWISCHEN EINLIEFERER UND BIETER UND ABTRETUNG DER KAUFPREISFORDERUNG
9.9.1. Zwischen Einlieferer und dem Teilnehmer, der bis zum Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat, kommt automatisch mit Ablauf der Versteigerung ein Kaufvertrag zustande. (Ausnahme TISCA verdeckte Auktion)
9.9.2. Mit Zustandekommen des Kaufpreises tritt der Einlieferer die Kaufpreisforderung gegen den Käufer an auction4you ab. auction4you ist durch den Einlieferer bevollmächtigt, vertragliche und gesetzliche Ansprüche gegen den Käufer geltend zu machen.
9.9.3. Liegt das höchste Gebot unter dem in der Einstellung genannten Mindestgebot, kommt der Kaufvertrag nur zustande, wenn der Einlieferer innerhalb von 48 Stunden gerechnet ab Beendigung der Versteigerung zustimmt. (Ausnahme TISCA 5 Wertage)
9.10. GLEICHHOHE GEBOTE
Liegen zum Versteigerungsende mehrere Gebote in gleicher Höhe vor, gilt derjenige Teilnehmer als Höchstbietender, der zuerst das Höchstgebot abgegeben hat. Sind beide Gebote gleichzeitig abgegeben worden, obliegt die Bestimmung des Höchstbietenden auction4you.
9.11. VERBOTENE HANDLUNGEN DES TEILNEHMERS WÄHREND DER VERSTEIGERUNG
9.11.1. Dem Einlieferer ist es untersagt, während einer laufenden Versteigerung den Teilnehmern vergleichbare Kfz auf anderem Wege als durch eine weitere Versteigerung anzubieten.
9.11.2. Dem Einlieferer ist es untersagt, eingestellte Kfz bis zur endgültigen Beendigung der Versteigerung Dritten anderweitig zum Kauf anzubieten oder in anderer Weise sachenrechtlich über das Kfz zu verfügen.
9.11.3. Dem Einlieferer ist es untersagt, selbst oder durch Dritte Gebote auf eigene Angebote abzugeben.
10. DIE ABWICKLUNG DES KAUFS
10.1. FÄLLIGKEIT DES KAUFPREISES
Der Kaufpreis ist mit Beendigung der Auktion fällig, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
10.2. ZAHLUNGSARTEN
Folgende Zahlungsarten sind zugelassen:
10.2.1. Überweisung bzw. Eil-Überweisung
10.2.2. Bareinzahlung bei unserer Hausbank
10.2.3. Barzahlung ist nicht zugelassen.
10.3. ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN
10.3.1. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
10.3.2. Die Übermittlung der elektronischen Rechnung erfolgt an die hinterlegte eMail-Adresse und ist auf auction4you Website im Kundenbereich aufrufbar.
10.3.3. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung in Papierformat ausgedruckt werden darf; das Papierformat aber nicht als Beleg im steuerrechtlichen Sinne gilt.
10.3.4. Die in elektronischer Form übermittelte Rechnung ist wie eine Rechnung in Papierformat zehn Jahre aufzubewahren.
10.4. ZAHLUNGSVERZUG
Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch auction4you bedarf.
10.5. ÜBERGABE UND ZURÜCKBEHALTUNG
10.5.1. Die Abwicklung der Übergabe erfolgt direkt zwischen den Kaufvertragsparteien, soweit nicht anderes vereinbart. Der Verkäufer stellt dem Käufer das Kfz nach vollständiger und unwiderruflicher Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Entgelte und Gebühren an auction4you zur Übergabe bereit. Insbesondere ist der Verkäufer verpflichtet, das Kfz im beschriebenen Zustand samt Fahrzeugschlüsseln und Papieren auszuhändigen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
10.5.2. Die Kaufvertragsparteien haben das Kfz innerhalb einer Frist von 2 Werktagen, gerechnet ab der Aufforderung durch auction4you und nach vollständigem und unwiderruflichem Zahlungseingangs des Kaufpreises und aller Entgelte und Gebühren zu übergeben bzw. zu übernehmen. Mit Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf.
10.5.3. Der Käufer verpflichtet sich, das Kfz zunächst in jedem Fall zu übernehmen, auch wenn er Gegenrechte geltend macht oder machen will. Die Übergabe erfolgt an dem vom Einlieferer mitgeteilten Standort ab. Eventuelle Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Exportgebühren oder Bankgebühren gehen, soweit zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes vereinbart ist, zulasten des Käufers.
10.5.4. Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Zahlung von Kaufpreis samt Entgelten und Gebühren ein Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugpapieren vor.
10.5.5. Eventuelle Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Exportgebühren oder Bankgebühren gehen, soweit nichts anderes vereinbart, zulasten des Käufers.
10.6. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
10.6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aller Kfz inklusive aller Gebühren und zusätzlichen Kosten vor. Teilzahlungen sind nicht möglich. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
10.6.2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
10.6.3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
10.6.4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 10.6.2 und 10.6.3 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
10.6.5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
10.6.6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
10.6.7. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
10.6.8. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
10.6.9. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. Hiervon abweichend geht das Eigentum an der Vorbehaltsware im Falle einer Einkaufsfinanzierung, nach vollständiger Zahlung der Ware, auf den Händlereinkaufsfinanzierer des Käufers über.
10.7. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEITEN DES KÄUFERS
10.7.1. Der Käufer hat unverzüglich nach Beendigung der Auktion, spätestens aber bei der Übergabe das Kfz einer Untersuchung auf Mängel zu unterziehen.
10.7.2. Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe und unter Berücksichtigung der auction4you-Richtlinie „Ampelsystem, Reklamations- und Haftungsregelung“ gegenüber auction4you schriftlich gerügt werden. Solche Mängel oder Falschangaben, die nur anhand der Fahrzeugpapiere zu erkennen sind, müssen unverzüglich nach Erhalt der Fahrzeugpapiere gegenüber auction4you gerügt werden. Spätere Rügen können nicht berücksichtigt werden.
10.8. RÜCKTRITTSRECHT BEI VORVERKAUFSFAHRZEUGEN
Wird die Lieferung eines Vorverkaufsfahrzeugs dem Einlieferer nach Einstellung unmöglich, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11. LAGERUNG
11.1. KOSTEN FÜR LAGERUNG
Im Falle der Lagerung von Kfz durch auction4you erfolgt diese zu den aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmenden finanziellen Konditionen.
11.2. PFLICHT ZUR ABHOLUNG
Ist das Kfz nicht beim Einlieferer, sondern bei auction4you oder auf Kosten von auction4you eingelagert, so ist der Käufer verpflichtet, unmittelbar nach Bereitstellung auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen. Nimmt der Käufer die ersteigerte Ware nicht innerhalb einer Frist von 2 Werktagen ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug.
Bei verspäteter Abholung ist auction4you berechtigt, eine zusätzliche Lagerungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu erheben.
Endet eine Versteigerung ohne Zustandekommen eines Kaufvertrags und ist das Kfz bei auction4you untergebracht, so ist der Einlieferer verpflichtet, das Kfz spätestens innerhalb von 2 Werktagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen.
Dies gilt nicht, soweit das Kfz unverzüglich erneut zur Versteigerung eingestellt wird.
Bei verspäteter Abholung ist auction4you berechtigt, zusätzliche Lagerungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu erheben.
11.3. HINWEIS AUF LAGERRISIKEN
Von auction4you eingelagerte Kfz werden ohne besondere Vereinbarung unter freiem Himmel abgestellt. Dem Auftraggeber der Einlagerung ist daher bewusst, dass eine ausreichender Schutz gegen Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, Diebstahl und Sachbeschädigung nicht gegeben ist. Eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibet hiervon unberührt.
12. TRANSPORT
12.1. Ersteigerte Fahrzeuge/Zubehör sind vom Käufer, nicht versteigerte Fahrzeuge/Zubehör sind vom Einlieferer grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen, soweit nichts anderes vereinbart.
12.2. Auslieferungen von Fahrzeugen/Zubehör durch auction4you oder ein beauftragtes Unternehmen an den Käufer werden grundsätzlich nur auf Kosten und Risiko des Käufers und aufgrund gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
13. ABWICKLUNG DER ZAHLUNG VON ENTGELTEN UND GEBÜHREN AN AUCTION4YOU
13.1. BEKANNTGABE DER PREISLISTE
Die von den Teilnehmern zu zahlenden Entgelte und Gebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, welche auf der auction4you Homepage bekannt gegeben wird.
13.2. ÄNDERUNGEN DER PREISLISTE
auction4you kann die Preisliste ohne Ankündigung ändern. Die Teilnehmer und Kaufvertragsparteien müssen sich jeweils vor der Inanspruchnahme von Leistung durch auction4you über die aktuelle Preisliste informieren.
13.3. FÄLLIGKEIT
Die Gebühren und Provisionen sind, soweit sich aus Preisliste oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt, mit Erteilung des Zuschlags sofort zur Zahlung fällig.
13.4. ZAHLUNGSVERZUG
Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch auction4you bedarf. auction4you behält sich vor, im Namen des Verkäufers von dem Kaufvertrag wegen Zahlungsverzuges zurückzutreten, falls nicht die Zahlung innerhalb von 7 Tagen gerechnet ab dem Eingang der Rechnung bei dem Käufer erfolgt. auction4you behält sich das Recht vor, nicht vollständig oder nicht bezahlte Kfz erneut zu verkaufen. Eventuelle Mindererlöse gehen dabei zu Lasten des säumigen Käufers.
13.5. ZAHLUNGSART / VERECHNUNG
Die Zahlung durch auction4you an den Verkäufer erfolgt erst nach vollständiger, unwiderruflicher Bezahlung des Kaufpreises samt aller Gebühren und Entgelte durch den Käufer bzw. einen Händlerfinanzierer an auction4you.
Die Zahlung durch auction4you an den Verkäufer erfolgt ausschließlich bargeldlos, aufgrund Rechnungsstellung seitens des Einlieferers, durch Überweisung. auction4you ist berechtigt, nach Ziffer 10.3 im eigenen Namen vereinnahmte Beträge mit eigenen Forderungen gegenüber den Teilnehmern oder Kaufvertragsparteien zu verrechnen. Die Auszahlung erfolgt daher durch auction4you nach Abzug aller aus der betreffenden Versteigerung herrührenden Forderungen.
Mehrkosten, die durch vom Teilnehmer zu vertretende erfolglose Zahlungsversuche entstehen (z.B. Rückbuchungen), sind vom Teilnehmer zu tragen.
13.6. AUFRECHNUNG DURCH TEILNEHMER BZW. KAUFVERTRAGSPARTEIEN GEGENÜBER AUCTION4YOU
Die Aufrechnung gegenüber auction4you durch Teilnehmer oder Kaufvertragsparteien mit eigenen Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder zwischen auction4you und dem Teilnehmer bzw. der Kaufvertragspartei unstreitig ist.
14. HAFTUNGSREGELUNGEN / GEFAHRTRAGUNG
14.1. HAFTUNG VON AUCTION4YOU
14.1.1. Soweit Mängel an den Kfz selbst oder sonstige Schäden bei Teilnehmern und Dritten durch die Leistungen von auction4you, insbesondere aufgrund von Nutzung der Verkaufsplattformen betroffen sind, gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
14.1.2. auction4you ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Teilnehmer bei der Registrierung und den eingestellten Kfz nicht verantwortlich. Die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Teilnehmer.
14.1.3. auction4you haftet nicht für Bonität und Zahlungswilligkeit der Teilnehmer, da auction4you dies nicht prüft.
14.1.4. Für Schäden aufgrund der Nutzung der Versteigerungsplattformen von auction4you, insbesondere aufgrund technischer Fehler und verspäteter, fehlerhafter oder unterbliebener Berücksichtigung von Einstellungen und Geboten, haftet auction4you nicht, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
14.1.5. auction4you behält sich die vorübergehende Außerbetriebsetzung vor, insbesondere für Wartungsarbeiten und Updates.
14.1.6. Gegenüber Teilnehmern und Dritten haftet auction4you im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.1.7. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet auction4you für jedes schuldhafte eigene Verhalten sowie das ihrer gesetzlichen Vertreter oder Gehilfen.
14.1.8. Die vorgenannte Beschränkung der Haftung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper, oder im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
14.1.9. Mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ist die Haftung in der Höhe auf die bei Vertragsschluss üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
14.1.10. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
14.2. GEFAHRTRAGUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
14.2.1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs, insbesondere durch die unter Ziffer 11.3 genannten Gründe, nämlich Elementarschäden und gegen zufälligen Untergang, von auction4you nicht zu vertretendem Diebstahl oder nicht zu vertretender Sachbeschädigung trägt auction4you zu keinem Zeitpunkt.
14.2.2. Der Einlieferer oder Verkäufer trägt diese Gefahr grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
14.2.3. Der Bieter oder Käufer trägt diese Gefahr grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, es sei denn dass sich aus diesen AGB eine abweichende Gefahrtragung ergibt.
14.2.4. Bei Vorverkaufsfahrzeugen trägt der Verkäufer die Gefahr bis zum mitgeteilten Verfügbarkeitszeitpunkt.
15. DATENSCHUTZ
15.1. auction4you ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen.
15.2. Die Teilnehmer erklären sich insbesondere damit einverstanden, dass Daten an andere Teilnehmer oder Dritte weitergeleitet werden, sofern dies zur Nutzung der Dienste, zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen oder zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter erforderlich ist. auction4you ist jedoch – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben – gegenüber dem Käufer zur Nennung von Namen und Anschrift des Einlieferers nicht verpflichtet, es sei denn der Käufer weist im Einzelfall nach, dass er dieser Informationen im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere zur Geltendmachung von Rechten gegen den Einlieferer (=Verkäufer), ungeachtet der Abwicklung durch die auction4you zwingend bedarf.
15.3. auction4you ist weiter berechtigt, diese Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an andere mit auction4you im Konzernverbund stehende Unternehmen weiterzuleiten.
15.4. Nach Beendigung der Zulassung zu den Verkaufsplattformen von auction4you und nach vollständiger Abwicklung aller im Zusammenhang mit den Versteigerungsplattformen bestehenden Rechtsverhältnisse hat der Teilnehmer Anspruch auf Löschung seiner gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
16. SPRACH-, RECHTS- UND GERICHTSSTANDSWAHL, SALVATORISCHE KLAUSEL
16.1. Die Versteigerungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Sofern daneben auch Texte (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Korrespondenz) in anderen Sprachen verwendet werden, dienen diese nur der Information; im Zweifelsfall findet die deutsche Fassung Anwendung.
16.2. Auf die zwischen auction4you und den Teilnehmern bestehenden Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dasselbe gilt für die Rechtsbeziehungen der Teilnehmer untereinander.
16.3. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von auction4you, dies ist derzeit D-94032 Passau. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Verkäufer keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat.
16.4. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.
AMPELSYSTEM, REKLAMATIONS- UND HAFTUNGSREGELUNG BEI LIVE UND ONLINE AUKTIONEN
der auction4you gmbh, Bahnhofstraße 40, 94032 Passau
nachfolgend: auction4you (Stand: 01.05.2020)
1. ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUR REKLAMATIONS- UND HAFTUNGSREGELUNG
1.1. Die Verkäufe in der Auktion sollen für Käufer und Verkäufer fair und ethisch korrekt ablaufen. auction4you ist bemüht, dass die Transaktionen für beide Seiten angemessen und fair ablaufen.
1.2. auction4you tritt nicht als Partei im Kaufvertrag auf. Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.
1.3. auction4you behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zurückzuweisen, deren rechtlicher Status nicht zweifelsfrei feststeht. Bewusste Manipulations- und Täuschungsversuche führen zum sofortigen Ausschluss und werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
1.4. Offensichtliche Schäden, die nicht beim Zuschlag bekannt oder ersichtlich waren, sind noch am Verkaufstag an auction4you zu melden. Falls erforderlich und begründet, wird auction4you eine Klärung der Interessen von Verkäufer und Käufer einleiten.
2. DAS AMPELSYSTEM
2.1. auction4you hat ein standardisiertes Ampelsystem, um den Gesamtzustand und spezielle Hinweise zu den zum Verkauf stehenden Fahrzeugen darzustellen:
Das Ampelsystem ist wie folgt definiert:
2.1.1. Grünes Licht – „Fahrbereit”: Das grüne Licht weist darauf hin, dass das Fahrzeug am Verkaufstag und im Zeitraum der folgenden sieben Tage nach zweckgemäßer, schonender Behandlung garantiert fahrfähig. Kurzfristige Abweichungen oder Änderungen werden vor dem Verkauf mit besonderer Mitteilung bekannt gegeben.
2.1.2. Gelbes Licht – „Hinweise”: Ein gelbes Verkaufssignal signalisiert dem Käufer, dass der Auktionator oder der Vertreter des Einlieferers besondere Hinweise zum Zustand des Fahrzeuges oder der Fahrzeugdokumente gegeben haben.
2.1.3. Blaues Licht – „Nachlieferung Fahrzeugdokumente“: Ein blaues Signal weist daraufhin, dass die Fahrzeugdokumente, insbesondere Zulassungsbescheinigung 1 und 2 nicht vorliegen, sondern nachgeliefert werden.
2.1.4. Rotes Licht – „Verkauft-wie-gesehen“: Die Fahrzeuge, die unter dem roten Verkaufssignal angeboten werden, werden unter Ausschluss jeglicher Reklamationsmöglichkeit verkauft. Dies betrifft auch die Vollständigkeit der Fahrzeugdokumente, wie z.B. Serviceheft, Bedienungsanleitung, etc. Dies gilt im Besonderen für alle Fahrzeuge, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
2.1.4.1. Alle verkauften Fahrzeuge, deren Aufruf¬ oder Zuschlagspreis weniger als € 4.000,00 netto beträgt, werden „verkauft wie gesehen“.
2.1.4.2. Alle verkauften Fahrzeuge, die beim Aufruf oder Zuschlag älter als 6 Jahre ab dem Werksauslieferungsdatum sind, werden „verkauft wie gesehen“.
2.1.4.3. Alle verkauften Fahrzeuge, deren Laufleistung beim Aufruf oder Zuschlag mehr als 150.000 Kilometer beträgt, werden „verkauft wie gesehen“.
3. VERANTWORTLICHKEIT DES VERKÄUFERS
Für alle in der Auktion verkauften Fahrzeuge ist der Verkäufer für folgendes verantwortlich:
3.1. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit jeglicher Angaben (mündlich oder schriftlich) verantwortlich, die er oder der Auktionator beim Verkauf des Fahrzeuges machen. Dieses schließt Jahr, Modell, Ausstattungslinie, Laufleistung, Kraftstofftyp, Herkunft und angegebenen Zustand sowie das jeweilige Ampellicht, mit dem das Fahrzeug verkauft wird, ein.
3.2. Abweichungen wie vorhandene oder reparierte Unfallschäden, Offenlegungspflichten (soweit der Gesetzgeber dies vorsieht), Nutzung ¬oder Nutzungsänderung des Fahrzeugs, Umbau der Treibstoffart etc. müssen vor oder während des Verkaufs angegeben werden.
3.3. Laut auction4you Definition werden die verbindlichen Offenlegungspflichten seitens des Verkäufers wie folgt definiert:
auction4you – Einstufung und Reklamationskriterien | Grünes Licht | Rotes Licht |
Reklamationsfähig? | Reklamationsfähig? | |
Getriebeprobleme | Ja | Nein |
Motorprobleme | Ja | Nein |
Fehlerhaftes Airbag-System | Ja | Nein |
Fehlerhaftes ABS-System | Ja | Nein |
Fehlerhafte Klimaanlage | Ja | Nein |
Elektrische Probleme | Ja | Nein |
Historie Nicht Sichtbare Probleme | ||
Hochwasserschaden, Brandschaden | Ja | Ja |
Abweichungen KmStand, Laufleistung | Ja | Ja |
Reparierter Totalschaden | Ja | Ja |
Nicht reklamierbare Schäden oder Teile | ||
Fehlteile | Nein | Nein |
Glasschaden | Nein | Nein |
Verschleißteile | Nein | Nein |
Eindeutig sichtbarer Hagelschaden | Nein | Nein |
Eindeutig sichtbare Reifenschäden | Nein | Nein |
Schäden an der Innenausstattung | Nein | Nein |
Sichtbare Außenschäden | Nein | Nein |
Bagatellschäden | Nein | Nein |
Fehlende Zweitschlüssel, Radio-Code-Karten, Navi-CD/DVD | Nein | Nein |
4. VERANTWORTLICHKEIT DES KÄUFERS
Hinsichtlich jedes gekauften Fahrzeugs in der Auktion ist der Käufer für folgendes verantwortlich:
4.1. Der Käufer ist vor Beginn des Verkaufs in einer Auktion verpflichtet, jegliche Hinweise das Fahrzeug betreffend seitens des Auktionators oder des Vertreters der Verkäuferseite zur Kenntnis zu nehmen. Ebenso ist der Käufer verpflichtet, das Ampelsystem (rot, gelb, grün) zu beobachten und bei der Gebotsabgabe zu berücksichtigen.
4.2. Alle Fahrzeuge müssen vom Käufer, soweit dies möglich ist, direkt vor oder während des Verkaufs inspiziert werden. Der Käufer muss ¬soweit möglich und zumutbar ¬Angaben des Verkäufers überprüfen und Diskrepanzen bei der Gebotsabgabe berücksichtigen. Bei nachträglich festgestellten Abweichungen von den Angaben im Katalog oder des Auktionators, müssen die geltenden Fristen dieser Reklamations¬ und Haftungsregelungen unbedingt eingehalten werden; verspätete Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
4.3. Der Käufer garantiert, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um alle Käufe, einschließlich der Gebotspreise und aller anfallenden Gebühren und Kosten abzudecken.
4.4. Der Käufer sollte jedes Fahrzeug sorgfältig überprüfen. Sollte ein Problem auftreten, muss die Beanstandung bei auction4you im Rahmen der angegebenen Frist schriftlich erfolgen. Der Käufer übernimmt die Haftung für einen mechanischen Ausfall nach Verlassen der Auktion bzw. nach Ablauf der Reklamationsfrist.
4.5. Bei Selbstabholung muss sich der Abholer von der Fahrtüchtigkeit selbst überzeugen; insbesondere sollten die Flüssigkeitsstände vor Fahrtantritt überprüft werden. Schäden, die durch Unterlassung entstehen, können nicht reklamiert werden.
4.6. Der Käufer ist vor der Gebotsabgabe verpflichtet, die Verkaufssignale und Hinweise zur Kenntnis zu nehmen bevor er ein Gebot abgibt. Sobald das Fahrzeug verkauft wurde, muss der Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Angaben wie Verkaufspreis und Hinweise auf Richtigkeit prüfen.
5. REKLAMATIONEN UND HAFTUNG AM VERKAUFSTAG, NACH SIEBEN TAGEN UND BEI KAUF--WIE-GESEHEN
Fahrzeuge, die einen der nachfolgend beschriebenen Defekte, Zustände oder Unstimmigkeiten aufweisen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bekannt gemacht oder verkündet wurden, müssen auction4you innerhalb der unten angegebenen Fristen schriftlich angezeigt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Jeder einzelne mechanische Defekt kann erst ab Reparaturkosten (basierend auf dem Händlerselbstkostenpreis) von mehr als € 300,00 Netto bei Fahrzeugen mit grünem Licht geltend gemacht werden. Bei einer Rückgabe muss der Zustand der Fahrzeuge gleich oder besser als beim Kauf am Auktionstag sein. Kostenvergütungen liegen alleine im Ermessen des Auktionshauses und beschränken sich auf angemessene und belegte Kosten. Verlorener Gewinn und Kommissionen werden nicht zurückerstattet.
Die Reklamationsfrist für Teilnehmer an Live Auktionen ist zum Geschäftsschluss des Auktionstages beendet. Für Onlineteilnehmer besteht eine fünftägige Reklamationsfrist. Der Verkaufstag ist hierbei der erste Tag.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Reklamationsfristen für nicht angegebene Defekte aufgeführt:
Grünes Licht | Rotes Licht | |
Fahrbereit | wie gesehen | |
Reklamationsgrund | ||
Hochwasserschaden, Brandschaden | Am Auktionstag (Liveteilnehmer) bzw. spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Auktion. |
|
Abweichungen Km-Stand, Laufleistung | ||
Reparierter Totalschaden | ||
Getriebeprobleme | Am Auktionstag (Liveteilnehmer) bzw. spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Auktion |
Keine Reklamation möglich |
Motorprobleme | ||
Fehlerhaftes Airbag-System | ||
Fehlerhaftes ABS-System | ||
Fehlerhafte Klimaanlage | ||
Elektrische Probleme | ||
Nicht reklamierbare Schäden | ||
Fehlteile | Keine Reklamation möglich | |
Glasschaden | Keine Reklamation möglich | |
Verschleißteile | Keine Reklamation möglich | |
Eindeutig sichtbarer Hagelschaden | Keine Reklamation möglich | |
Eindeutig sichtbare Reifenschäden | Keine Reklamation möglich | |
Schäden an der Innenausstattung | Keine Reklamation möglich | |
Sichtbare Außenschäden | Keine Reklamation möglich | |
Bagatellschäden | Keine Reklamation möglich | |
Fehlende Zweitschlüssel, Radio-Code-Karten, Navi-CD/DVD | Keine Reklamation möglich |